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NB mit doppeltem Auszahlungsbetrag

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letzte Antwort am 02.05.2019 07:38:43 von Kristin_Frohmeyer
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itfee
Beginner
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Für folgendes SOLL-Szenario:

  • Februar-Gehaltsabrechnung wurde vergessen, aber Gehalt regulär bezahlt
  • Rückwirkende Lohnerhöhung ab Februar

Entstehen folgende IST-Gehaltsabrechnungen:

  • Für Februar wurde 1. NB erstellt, die jedoch bereits das neue erhöhte Gehalt als einzelnen Posten in Gänze ausweist. Unten rechts statt der Bankverbindung der Hinweis: Der Auszahlungsbetrag wird mit der Abrechnung 04/2019 verrechnet.
  • Für März wiederum enthält die 1. NB das alte Ursprungsgehalt sowie als zweiten Posten die Nachzahlung, im Feld Netto-Bezüge/Netto-Abzüge wird das bereits ausbezahlte Gehalt korrekt ausgewiesen und beim Auszahlungsbetrag die korrekte Differenz ausgegeben. Auch hier unten rechts statt der Bankverbindung der Hinweis: Der Auszahlungsbetrag wird mit der Abrechnung 04/2019 verrechnet.
  • Jetzt kommt die Krönung: In der regulären April-Abrechnung steht das neue Gehalt als einzelner Posten. Bei Netto-Bezüge/Netto-Abzüge steht für aus NB 02/2019 das volle (im Februar bereits ausgezahlte!) Gehalt inklusive der Gehaltserhöhung. Und für aus NB 03/2019 wiederum wird korrekt nur der Nachzahlungsbetrag ausgewiesen. Daraus ergibt sich nun ein Auszahlungsbetrag der mehr als das Doppelte so hoch ist, wie er sein sollte, da das April-Netto-Gehalt mit den beiden NBs addiert wurde.

Frage: So wie ich es als Laie sehe, geht dieses Wirr-Warr rein rechnerisch mit der April-Abrechnung nicht auf. Lässt sich das nicht eleganter und v.a. formal korrekt (und damit nachvollziehbar) bewerkstelligen?

lohnhilfe
Meister
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Hallo,

wenn sie den Februar noch nicht abgerechnet hatten (aber den März?), dann weiß das Programm auch nicht, dass Sie bereits einen Betrag für Februar ausgezahlt hatten. Die bereits erfolgte Auszahlung müssen Sie selbst über eine Netto-Lohnart mit Minus erfassen (z.B. 9000).

LG
VM

LG
VM
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Ihre Schilderungen über die IST-Gehaltsabrechnung ist vollkommen korrekt.


Die meisten Eingaben von Stammdaten in die Vergangenheit lösen mit der nächsten laufenden Abrechnung eine automatische Nachberechnung auf den von Ihnen gewünschten Monat (in der Vergangenheit) aus. So auch eine Erhöhung eines Festbezugs.


Sie haben eine Abrechnung für 04/2019 durchgeführt, in der Nachberechnungen ab 02/2019 durchgeführt wurden.
In der Nachberechnung für 02/2019 wird das Gehalt (inkl. Gehaltserhöhung) ausgewiesen, da der Monat bisher nicht abgerechnet wurde. Die Nachberechnung für 03/2019 weißt nur den Differenzbetrag aus, da sich hier das Gehalt zur ursprünglichen Abrechnung erhöht hat. Für den Abrechnungsmonat 04/2019 wird der gültige Festbezug abgerechnet. Sollten Sie eine Wiederabrechnung 04/2019 gesendet haben, ersetzt diese die Erstabrechnung 04/2019. Daher wird keine Differenz ausgewiesen.


Haben Sie Zahlungen an den Arbeitnehmer geleistet, können Sie diese manuell über einen eigenen Nettoabzug (Nr. zw. 9001 und 9799) als bereits ausgezahlt ins Minus buchen.

Mit freundlichen Grüßen


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.05.2019 07:38:43 von Kristin_Frohmeyer
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