Für folgendes SOLL-Szenario:
Entstehen folgende IST-Gehaltsabrechnungen:
Frage: So wie ich es als Laie sehe, geht dieses Wirr-Warr rein rechnerisch mit der April-Abrechnung nicht auf. Lässt sich das nicht eleganter und v.a. formal korrekt (und damit nachvollziehbar) bewerkstelligen?
Hallo,
wenn sie den Februar noch nicht abgerechnet hatten (aber den März?), dann weiß das Programm auch nicht, dass Sie bereits einen Betrag für Februar ausgezahlt hatten. Die bereits erfolgte Auszahlung müssen Sie selbst über eine Netto-Lohnart mit Minus erfassen (z.B. 9000).
LG
VM
Hallo,
Ihre Schilderungen über die IST-Gehaltsabrechnung ist vollkommen korrekt.
Die meisten Eingaben von Stammdaten in die Vergangenheit lösen mit der nächsten laufenden Abrechnung eine automatische Nachberechnung auf den von Ihnen gewünschten Monat (in der Vergangenheit) aus. So auch eine Erhöhung eines Festbezugs.
Sie haben eine Abrechnung für 04/2019 durchgeführt, in der Nachberechnungen ab 02/2019 durchgeführt wurden.
In der Nachberechnung für 02/2019 wird das Gehalt (inkl. Gehaltserhöhung) ausgewiesen, da der Monat bisher nicht abgerechnet wurde. Die Nachberechnung für 03/2019 weißt nur den Differenzbetrag aus, da sich hier das Gehalt zur ursprünglichen Abrechnung erhöht hat. Für den Abrechnungsmonat 04/2019 wird der gültige Festbezug abgerechnet. Sollten Sie eine Wiederabrechnung 04/2019 gesendet haben, ersetzt diese die Erstabrechnung 04/2019. Daher wird keine Differenz ausgewiesen.
Haben Sie Zahlungen an den Arbeitnehmer geleistet, können Sie diese manuell über einen eigenen Nettoabzug (Nr. zw. 9001 und 9799) als bereits ausgezahlt ins Minus buchen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG