Hallo,
ich verzweifle gerade über einer erneuten Mutterschutzfrist während einer Elternzeit.
ANin ist seit 2023 in Elternzeit und hat diese zu Gunsten einer erneuten Mutterschutzfrist beendet. Sämtliche Fehlzeiten habe ich entsprechend angepasst.
Inzwischen bekomme ich auch meinen Erstattungsantrag zur U2 nachdem ich die abweichenden Verdienstangaben für die aktuellen letzten 3 Monate in 2025 hinterlegt habe (gleiches Brutto wie vor der ersten Elternzeit).
Mein Problem ist jetzt aber das Netto. Ich kann doch, rein von der Logik her, hier nicht einfach das Netto aus 2023 hinterlegen. Es gab doch inwischen mehrere Anpassungen bei der Lohnsteuer und SV. Und wenn ich das Netto weglassen, berechnet mir das Programm völlig unrealistische Nettowerte: Brutto 2.500 --> Netto 2.300 ????
Mal abgesehen davon, dass ich trotz der manuellen Eingabe der EEL auch keine EEL-Meldung über das Programm erstellt bekomme.
Ich weiß ja nicht wie ihr so aufgestellt seid, aber wir haben nicht für jeden Mandanten vorsorglich einen Zugang für das SV-Meldeportal angelegt.
Warum sollte nicht das Netto aus 2023 berücksichtigt werden? Wenn man es spitz sehen würde, müssten sogar Anpassungen, die in der Zeit der Elternzeit angefallen wären mit berücksichtig werden (also evtl tarifliche Erhöhungen).
Hier auch noch die Grundlage für die Nutzung des Arbeitsentgelts vor der Elternzeit:
Wird die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG vorzeitig wegen des Beginns einer neuen
Schutzfrist beendet, besteht ab dem Tag der neuen Schutzfrist ein Anspruch auf Zuschuss zum
Mutterschaftsgeld (BAG vom 22.08.2012 – 5 AZR 652/11). Für die Berechnung des Zuschusses ist
grundsätzlich das Arbeitsentgelt vor der Elternzeit zugrunde zu legen.
Zu finden unter 9.2.4.9.1.3 (Seite 97) im Gemeinsamen Rundschreiben GKV-Spitzenverband (pdf ist angehängt).
Es ist also alles richtig, was Sie tun! 😀
LG & ein schönes Wochenende
Anne Koch