Hallo 🙂
ich habe das Problem das ich die U2 Meldung nicht an die richtige Krankenkasse versendet bekomme. Er sendet es ständig an die Knappschaft anstatt der TKK.
Und die TK ist hinterlegt als zusätzliche Krankenkasse?
genau, er schickt es trotzdem an die Knappschaft und die TK mahnt natürlich die Meldung an..
Sie arbeiten mit 12.14?
13.15 😕
Dann liegt es vermutlich daran.
Hallo,
AAG-Anträge für geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter sind an die Bundesknappschaft als zuständige Einzugsstelle zu übermitteln.
Seit Juni 2022 gibt es die Änderung, dass die tatsächliche Krankenkasse des Mitarbeiters als Information mit übermittelt wird. Daher ist z. B. die TKK als Krankenkasse des Mitarbeiters bei den zusätzlichen Angaben für geringfügig Beschäftigte zu erfassen.
Der Antrag, die Umlagepflicht und die Erstattung läuft jedoch weiterhin über die Bundesknappschaft.
Vermutlich ist bei Ihnen der DATEV Arbeitsplatz mit der Version 13.15 installiert. Von Lohn und Gehalt ist zum jetzigen Stand die Version 12.14 die aktuelle.
Hallo Frau Schöneweis,
das bedeutet, dass ich keine Meldung für die TK erstellen kann? Die TK verlangt, aber einen elektronischen Einkommensauskunft über den Minijob.
@Janette schrieb:Hallo 🙂
ich habe das Problem das ich die U2 Meldung nicht an die richtige Krankenkasse versendet bekomme.
@Janette schrieb:
Die TK verlangt, aber einen elektronischen Einkommensauskunft über den Minijob.
Geht es denn jetzt um die U2-Meldung (also die Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeldes) oder um die EEL-Bescheinigung für die Krankenkasse für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes?
Der U2-Erstattungsantrag muss an die Knappschaft gesendet werden.
Die EEL-Meldung muss an die Krankenkasse gesendet werden. Dies geht aber nicht über das Programm. Diese müssen Sie über sv.net oder ggf. manuell an die Krankenkasse melden.
Viele Grüße
Uwe Lutz