Ich habe ein Problem mit der Umsetzung vom Mutterschaftsgeldzuschuss bei Weitergewährung eines Sachbezuges in Verbindung mit dem U2-Erstattungsantrag.
Folgender Fall: Brutto 3.000 € zzgl. Kfz 300 €, bisheriges netto 2.000 €
Das kalendertägliche netto beträgt demnach 66,67 € (2000*3/90), abzgl. 13 € Zahlung durch die KK ergibt einen AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe von 53,67 €.
Da die werdende Mutter das Kfz weiternutzen darf, ist der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aufzuteilen in Barzuschuss und Sachzuschuss. Der Kfz-Sachbezug beträgt pro Tag 10 € (300 € / 30 Tage), folglich sind als Zuschuss pro Tag 43,67 € auszuzahlen.
Wie ist das ganze im LODAS umzusetzen? Lasse ich LODAS rechnen, wird 30x53,67 € Mutterschaftsgeldzuschuss ausgezahlt zzgl. dem Firmenwagen, also zu viel. Kürze ich per Hand den Mutterschaftsgeldzuschuss um den Wert des Sachbezuges, stimmt der U2-Erstattungsantrag nicht, da dann nur der gekürzte Zuschuss zur Erstattung verwendet wird.
Die Anleitung zur Berechnung habe ich von haufe https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/dienstwagen-weiternutzung-waehrend-der-elternzeit-bzw-d-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI7596844.html
Hallo,
rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.
Bitte wenden Sie sich für die genaue Vorgehensweise an die zuständige Krankenkasse.
Gegebenenfalls ist der Erstattungsantrag für die Umlage manuell über sv.net zu erstellen.
Mit Verlaub gesagt: Das finde ich eine recht dürftige Antwort. Es handelt sich hier nicht um eine Rechts- sondern Anwendungsberatung! Nicht schön, ein Problem einfach so abzubügeln.
Zudem scheint sich die Rechtsauffassung der DATEV bzgl. dieses Sachverhalts von anderen Rechtsauffassungen zu unterscheiden.
DATEV muss doch zumindest in der Lage sein, eine nachvollziehbare Anleitung und ein nachvollziehbares Berechnungsschema zur Verfügung zu stellen.
Ich betone es nochmal: wir sind grundsätzlich sehr zufrieden mit den DATEV-Programmen, aber dieser Sachverhalt macht uns recht unglücklich.
Hallo,
der Sachbezug kann in LODAS nicht direkt mit dem Mutterschaftsgeldzuschuss verrechnet werden.
Das Entgelt kann nur beeinflusst werden, wenn Sie unter Personaldaten | Mutterschutz | Register Verdienstangaben ein laufendes Brutto- und Nettoentgelt hinterlegen, in dem der KFZ-Sachbezug bereits berücksichtigt ist.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Hilfe-Dokument 1021680 ab Punkt 4.2.
Da ich in diesem Jahr das Problem wieder habe und noch keine gescheite andere Lösung gefunden habe, hier mein Weg. Verbessungsvorschläge / Hinweise bei Fehlern sind willkommen.
Unstrittig ist die Vorgehensweise seitens Haufe, die Zahlung des Mutterschaftgeldzuschusses erfolgt sowohl als Barzuschuss sowie auch unbar in Form eines Sachbezuges Kfz-Gestellung.
Unter Personaldaten -> Mutterschutz -> Verdienstangaben habe ich das Brutto (inkl. Kfz) der Vergleichsmonate erfasst sowie das um den Kfz-Sachbezug geminderte Netto. Dies hat zur Folge, dass der Barzuschuss von LODAS korrekt ermittelt und ausgezahlt wird.
Danach habe ich eine neue Lohnart (StLA 859) angelegt (mit Folgenettoabzug "Kfz-Sachbezug") auf welcher ich den Kfz-Bezug als Mutterschaftsgeldzuschuss abrechne. Die automatische Kfz-Abrechnung via Personaldaten->Entlohnung->Firmenwagen habe ich deaktiviert.
In den Erfassungstabellen gebe ich nun den Kfz-Sachbezug über die neue Lohnart steuer-sv-frei dazu.
Mit den Zahlen von oben:
Bruttolohn: 3300 €, Nettolohn 1700 € (2000 abzgl. Kfz). Das Programm ermittelt nun korrekt den Barzuschuss von täglich 43,67 € (1700x3/90 = 56,67 € abzgl. 13 € = 43,67 €). Dazu gibts pro Tag 10 € Sachbezug Kfz-Nutzung, also 300 € auf der neu angelegten Lohnart. 43,67 € x 30 = 1310 € + 300 € = 1610 € Netto vom Arbeitgeber zzgl. 13x30 = 390 € von der Krankenkasse ergibt wieder die 2000 € (Rundungsdifferenzen habe ich weggelassen).
Im AAG-Antrag erscheint so der Barzuschuss sowie der Sachbezug. Die gewährten Zuschüsse sollten somit auch korrekt in der LSt-Bescheinigung Zeile 15 ausgewiesen werden.
In den Monaten, in denen nicht vollständig die Mutterschutzfrist abgerechnet wird, erfasse ich den Kfz-Sachbezug teilweise steuer/SV-pflichtig auf StLA 873 und teilweise auf der StLA 859 (in Summe Monatswert 300 €).