Hallo,
das Kind muss zur Kur, die Mutter ist die Begleitperson und Zahlungsträger ist die Rentenversicherung. Welche Fehlzeit muss eingegeben werden?
Hallo.
Hilft Ihnen dieses Thema aus der DATEV-Community weiter?
Viele Grüße
Hallo,
hilft nicht wirklich. Aber trotzdem Danke.
Die Kollegin hat den Fehlzeitgrund "Übergangsgeld bei Krankheit oder Kur" angegeben. Es erfolgt eine Fehlermeldung zwecks EEL, die ja eigentlich auch nicht gewünscht ist. Müsste doch dennoch gehen, wenn man die Fehlermeldung ignoriert.
@Gelöschter Nutzer schrieb:Die Kollegin hat den Fehlzeitgrund "Übergangsgeld bei Krankheit oder Kur" angegeben. Es erfolgt eine Fehlermeldung zwecks EEL, die ja eigentlich auch nicht gewünscht ist. Müsste doch dennoch gehen, wenn man die Fehlermeldung ignoriert.
Von daher fand ich aus dem anderen Thema das "unbezahlte Urlaub" nicht verkehrt bzw. als beste Möglichkeit.
Moin,
wenn die Kur tatsächlich auf das Kind verordnet wurde, ist das mE ganz "normal" als "Kind krank" zu schlüsseln.
Könnte folgendes auch für eine Kur relevant sein?
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass eine Kinderreha für die Begleitperson als unbezahlter Urlaub zu schlüsseln ist, da der Nettoverdienstausfall zu 100% von der Rentenversicherung auf Antrag im Anschluss an die Reha ersetzt wird.
Hallo,
vielen Dank an alle für die ganzen Antworten.