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Mutter-Kind-Kur

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letzte Antwort am 10.11.2021 12:48:05 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

 

das Kind muss zur Kur, die Mutter ist die Begleitperson und Zahlungsträger ist die Rentenversicherung. Welche Fehlzeit muss eingegeben werden?

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 8
4498 Mal angesehen

Hallo.

 

Hilft Ihnen dieses Thema aus der DATEV-Community weiter?

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 8
4491 Mal angesehen

Hallo,

 

hilft nicht wirklich. Aber trotzdem Danke.

 

Die Kollegin hat den Fehlzeitgrund "Übergangsgeld bei Krankheit oder Kur" angegeben. Es erfolgt eine Fehlermeldung zwecks EEL, die ja eigentlich auch nicht gewünscht ist. Müsste doch dennoch gehen, wenn man die Fehlermeldung ignoriert.

 

 

 

 

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m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 4 von 8
4487 Mal angesehen

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Die Kollegin hat den Fehlzeitgrund "Übergangsgeld bei Krankheit oder Kur" angegeben. Es erfolgt eine Fehlermeldung zwecks EEL, die ja eigentlich auch nicht gewünscht ist. Müsste doch dennoch gehen, wenn man die Fehlermeldung ignoriert.

 

Von daher fand ich aus dem anderen Thema das "unbezahlte Urlaub" nicht verkehrt bzw. als beste Möglichkeit.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 5 von 8
4481 Mal angesehen

Moin,

 

wenn die Kur tatsächlich auf das Kind verordnet wurde, ist das mE ganz "normal" als "Kind krank" zu schlüsseln.

MfG
T.Kahl
TN
Fachmann
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Nachricht 6 von 8
4446 Mal angesehen
susanne_hoberg
Beginner
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Nachricht 7 von 8
4438 Mal angesehen

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass eine Kinderreha für die Begleitperson als unbezahlter Urlaub zu schlüsseln ist, da der Nettoverdienstausfall zu 100% von der Rentenversicherung auf Antrag im Anschluss an die Reha ersetzt wird.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 8 von 8
4412 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank an alle für die ganzen Antworten.

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7
letzte Antwort am 10.11.2021 12:48:05 von Gelöschter Nutzer
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