abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Monatliche Arbeitszeit - Gehaltsempfänger

7
letzte Antwort am 05.05.2020 10:29:42 von Mani
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Mani
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 8
3048 Mal angesehen

Hallo,

 

ich bin mit meiner Kollegin seit Tagen auf der "Suche" nach Informationen zur korrekten Abrechnung von KUG, FT und Urlaub im Monat April.

 

Im Unternehmen sind alles Gehaltsempfänger.

 

Wir haben unter Personaldaten – Arbeitszeiten – Monatliche Arbeitszeiten 173,33 Std. hinterlegt.

 

Der April hat aber 176,00 Arbeitsstunden und das ist unser Problem. Wir finden in der Masse an Dokumenten kein konkretes Bsp. dafür.

 

Muss im April bei Gehaltempfängern 173,33 Std. oder 176,00 Std. hinterlegt werden

 

Wir haben folgende Bewegungsdaten eingegeben:

 

  •   16,00 Std. Feiertag 414
  • 144,00 Std. KUG 410

 

Die Probeabrechnung ergibt nun, dass die Urlaubstage mit 13,33 Std. bewertet und bezahlt werden.

 

Ich danke für Eure Unterstützung.

 

Viele Grüße

 

Manuela

coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 8
3027 Mal angesehen

Hallo Manuela,

 

entscheidend ist das, was im Arbeitsvertrag steht.

Wenn da steht "40 Std/Woche" dann sind das 8 Std. pro Tag und somit 176,00 Stunden im April.

Und die rechnest Du dann auch als Soll-Zeit ab.

 

Durch Deine Schlüsselung geht DATEV von 173,33 Stunden aus und kürzt Dir daher die Feiertage.

Also 16 Std "Normal" + 144 Std. "KUG" + 13,33 Std "Feiertag" = 173,33 Stunden

 

Ich stehe mittlerweile auf dem Standpunkt, dass ob eine Lohnabrechnung unter den jetzigen Umständen "korrekt" ist, die Zukunft und der DRV-Prüfer entscheiden wird.

Ich rechne zur Zeit "nach bestem Wissen & Gewissen" ab...

 

Gruß, André

 

0 Kudos
Mani
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 8
2993 Mal angesehen

Hallo André,

 

ich habe nun in Monatlichen Arbeitszeiten 176,00 Std. hinterlegt und eine Probeabrechnung durchgeführt. 

 

An den Berechnungsdaten hat sich nichts verändert. Es sind die gleichen Werte wie bei der Abrechnung mit 173,33 Std. Das kann so nicht richtig sein.

 

Auch kürzt mir DATEV nicht die Feiertage auf 13,33 Stunden, sondern das Gehalt.

 

Viele Grüße

 

Manuela

0 Kudos
coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 8
2979 Mal angesehen

Das hört sich an, als wenn LODAS auf die Automatik zugreift.

Das kannst Du aber ändern.

 

In den Worten von DATEV:

 

Eine Möglichkeit zur Unterdrückung der Automatik gibt es.
Schlüsseln Sie dafür unter Personaldaten | Entlohnung | Monatslohn im Feld Kennzeichen Monatslohn den Eintrag "Abrechnung von Monatslöhnern" und im Feld "Berechnung unbezahlte Ausfallzeiten" die Hinterlegung "feste Bestandteile des Monatslohns / Sollarbeitsstunden".


Damit wird nicht mehr auf die Formel (wöchentl. AZ x 13/3) sondern auf die Stunden gegriffen, welche unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit, geschlüsselt sind.

0 Kudos
yvonne0308
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 8
2847 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

heißt das ich gebe die monatliche Sollzeit nur in den Mandantendaten/monatliche Arbeitszeit ein? Bei Gehaltsempfängern in Vollzeit? Oder nur in den Personendaten? Oder beides?

 

Ich bin verwirrt....

 

Vielen lieben Dank für die Rückmeldung

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 8
2838 Mal angesehen

Sie geben die monatliche Sollzeit auf jeden Fall in den Mandantendaten ein.

 

Auf Mitarbeiter Ebene müssen Sie hier nur die Zeiten einpflegen, wenn diese von den Mandantendaten abweichen.

coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 8
2826 Mal angesehen

Guten Morgen Yvonne,

 

wichtig ist zuerst, dass Du überprüfst, welche Arbeitszeit der jeweilige Mitarbeiter in seinem Arbeitsvertrag stehen hat und diese dann mit der Eingabe in Personaldaten -> Arbeitszeiten -> Regelmäßige Arbeitszeit unter "Wöchentliche Arbeitszeit" vergleichst. Wenn die Stammdaten passen dann ist es ok, wenn nicht, änderst Du diese entsprechend.

 

Haben alle Mitarbeiter bspw. eine 40-Stunden-Woche, dann genügt es, wenn Du die monatliche Arbeitszeit nur in den Mandantendaten schlüsselst (für April sind das 22 Arbeitstage x 8 Stunden = 176 Stunden).

 

Hat ein Mitarbeiter z.Bsp. eine 30-Stunden-Woche musst Du zusätzlich die monatliche Arbeitszeit in den Personaldaten eintragen.

 

Kontrollieren kannst Du die korrekte Steuerung über die Probeabrechnung mit der Auswertung Bruttosoll/ -Istentgelt.

 

Gruß, André

 

Mani
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 8
2754 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

jetzt läuft alles gut durch bei unserer April-Abrechnung. Ich danke allen für die Unterstützung.

 

Viele Grüße

 

Manuela

0 Kudos
7
letzte Antwort am 05.05.2020 10:29:42 von Mani
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage