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Mitarbeiter weist jetzt erst die Elternschaft nach

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letzte Antwort am 30.09.2024 16:27:30 von carina_buha
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carina_buha
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Hallo,

wir haben zwei Mitarbeiter die vor Jahren eingestellt wurden. 

 

Im Gespräch stellte sich nun heraus das beide MA Kinder haben.

 

MA 1, Grenzgänger, hatte zu Beginn der Beschäftigung erwachsene Kinder und hat bei Kinderfreibetrag 0 eingegeben. 

 

MA 2, Grenzgänger, hatte zu Beginn der Beschäftigung keine Kinder, ist vor Monaten Vater geworden und hat es nicht bei uns gemeldet. 

 

Wie geht man mit der Situation um? Haken bei Beitragszuschlag für Kinderlose nicht berechnen im aktuellen Monat eintragen? Und Kinderdaten unter Kind erfassen? Oder muss man sonst noch was beachten`?

rschoepe
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¹Nachweise für vor dem 1. Juli 2023 geborene Kinder wirken vom 1. Juli 2023 an […] ²Nachweise für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 geboren werden, wirken ab Beginn des Monats der Geburt.

§ 55 Abs. 3b SGB XI

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carina_buha
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Ok, vielleicht check ich es gerade nicht. Aber wie gebe ich das ins DATEV ein?

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pogo
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Eigentlich fast genau so, wie du beschrieben hast.

 

MA1 Haken setzen im Juli 2023. Wenn die Kinder noch unter 25 sind, musst du sie erfassen.

 

MA2 Haken und Kind im Geburtsmonat setzen/erfassen.

carina_buha
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Vielen Dank. Das hilft mir jetzt sehr.

 

Dann werde ich es doch so erfassen. 

 

Darf ich noch was fragen, aus Interesse: Ich kann DATEV nur bis Jan 2023 zurück. Was wäre wenn jetzt ein Kind vor 2023 nicht erfasst wurde?

 

Hatte das Telefonat heute mit der Krankenkasse, da ging es darum ob Kinder mit Vormundschaft auch erfasst werden. Und sie hat was gesagt man könnte 4 Jahre zurück die Pflegeeigenschaft anberechnen

 

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pogo
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Dann kann man einen Antrag stellen, dass zu unrecht zu viel bezahlte Beiträge erstattet werden.

 

Viel Spaß beim Rechnen. 😜

carina_buha
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Aber dann würde das auch gehen. Interessant. Vielen lieben Dank dir nochmals

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letzte Antwort am 30.09.2024 16:27:30 von carina_buha
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