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Mitarbeiter nicht am ElStAM-Verfahren angemeldet

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letzte Antwort am 23.08.2016 09:15:05 von stelie
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stelie
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Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Durch Zusammenlegung zweier FA habe ich nach Anforderung der Rückmeldedaten ein Protokoll bekommen, in dem alle MA abgemeldet wurden-bis auf einen. Und da steht Fehler: "Die Abmeldung bzw. Systemwechselanmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELStAM-verfahren angemeldet ist und daher nicht ab- bzw. umgemeldet werden kann."

Die Angabe des Dok. 1046760 war leider wenig hilfreich.

Ich habe jetzt überlegt, ob bei der Anlage des neuen MA irgendwo ein Häkchen vergessen wurde. (Die Anlage war im letzten Jahr-Lohnabrechnung wird erst seit Januar bei uns gemacht.)

ich arbeite mit LODAS.

LG

n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

vielleicht handelt es sich um einen 450 Euro Jobber, der nicht gemeldet wurde weil der AN die 2% Steuer übernommen hat.

Gruß

N.Troike

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n_troike
Fortgeschrittener
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AN ist falsch, ich meinte Arbeitgeber.

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stelie
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Hallo Nicole,

nein, ist er nicht. Er arbeitet zwar Teilzeit liegt aber über 1000 Brutto.

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stelie
Einsteiger
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Achso, laut FA ist auch alles im grünen Bereich. Die Abmeldung mit unserer alten und die Anmeldung mit unserer neuen Steuernummer hat lt. DÜ geklappt, nur ich krieg das wohl nicht mit, wenn der AN z.Bsp. die Steuerklasse ändert. Seltsames Phänomen...

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Achso, laut FA ist auch alles im grünen Bereich. Die Abmeldung mit unserer alten und die Anmeldung mit unserer neuen Steuernummer hat lt. DÜ geklappt, nur ich krieg das wohl nicht mit, wenn der AN z.Bsp. die Steuerklasse ändert. Seltsames Phänomen...

Und da steht Fehler: "Die Abmeldung bzw. Systemwechselanmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELStAM-verfahren angemeldet ist und daher nicht ab- bzw. umgemeldet werden kann."

Nach meiner Erfahrung ist es so, dass die Aussage "lt. FA" in Sachen ELStAM bei Problemen nicht selten schlicht falsch ist. Dass Sie etwas per DÜ übermittelt haben und die Übermittlung geklappt hat, ist auch leider nicht aussagekräftig. Sie wissen ja nicht, was mit den Daten passiert ist. Das kann nur im RZ nachvollzogen werden.

Falsch machen können Sie da eigentlich nichts. Für mich klingt es so, als wenn der Mitarbeiter tatsächlich nicht angemeldet ist. Lösen Sie doch einmal mit den korrekten Daten manuell eine Anmeldung aus: Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte mit den korrekten Angaben per Klick auf die Schaltfläche Anmeldung übermitteln. Dann nach einigen Tagen die Rückmeldedaten noch einmal überprüfen.

Sollte dann noch immer nichts gut sein, würde ich Ihnen die Kontaktaufnahme mit DATEV empfehlen, um gemeinsam konkreter nachzuschauen.

stelie
Einsteiger
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Das hab ich schon probiert. Hab bei Zeitraum Anmeldung den Beginn der Tätigkeit (September letztes Jahr) angegeben und auf senden gedrückt und gedacht, ich warte mal einen Tag.

Habe heute Daten rückgeholt, kam aber nix mit.

War ich vielleicht zu schnell?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo ste lie,

ich würde in dem Fall mal den Meldeverlauf für die elektronische Lohnsteuermerkmale für diesen Mitarbeiter abrufen (Auswertung 462) oder (soweit bereitgestellt) in Unternehmen Online prüfen.

Auch die seinerzeit erstellten Hinweis- und Fehlerprotokolle (sowohl Auswertung 1 als auch Auswertung 461) sollten noch einmal geprüft werden.

Eine Anmeldung mit Beginn September des letzten Jahres ist nicht mehr zulässig und müsste auch auf dem Fehlerprotokoll gelandet sein, da Anmeldungen für 2015 nur bis zum 29. Februar 2016 möglich waren.

Insgesamt würde ich auch -wie bereits von c.h. geschrieben- die Kontaktaufnahme mit der DATEV empfehlen, damit dort geprüft werden kann, welche Daten übermittelt (und ggf. auch warum nicht übermittelt) wurden und gleichzeitig dann auch besprochen werden kann, wie der Fehler nun am Einfachsten behoben werden kann.

Viele Grüße

Uwe Lutz

stelie
Einsteiger
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ok, erstmal vielen Dank. Werde ich versuchen.

LG

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stelie
Einsteiger
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Abschließend erstmal vielen Dank an alle.

Es war tatsächlich so, dass bei der Lohnabrechnung seitens des Steuerbüros die Anmeldung nicht korrekt erfolgte, warum auch immer, und der AN damit von uns logischerweise nicht abgemeldet werden konnte.

Ich habe mir vom FA eine Bestätigung über die ElStam geben lassen und damit ist alles korrekt. Die neue Anmeldung ist korrekt erfolgt.

LG

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letzte Antwort am 23.08.2016 09:15:05 von stelie
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