Liebe Mitstreiter,
Ein Mitarbeiter war im ersten Halbjahr wenige Monate in der Firma beschäftigt. Nach Abmeldung erhielt er die Lohnsteuerbescheinigung und DEÜV Abmeldung. Nun soll er im Dezember in einer höheren Position wieder angestellt werden. Es spricht nichts dagegen, dieselbe Personal Nr weiter zu verwenden, durch Eintrag eines neuen Zeitraumes? Ich würde Jobbezeichnung ändern und erneute Elstam Anmeldung durchführen. Für den Zeitraum Dezember würde er dann eine erneute Lohnsteuerbescheinigung erhalten?
Danke und schönen Abend!
Cool. Frage und Antwort in Einem.
👍😉
Ah verstehe - danke!!🤭🤭