Hallo miteinander,
ich bräuchte mal wieder Hilfe!
Ein MA hat im Laufe der Jahre 17 Minusstunden angesammelt.
Kann ich diese über die Bewegungsdaten mit der Lohnart 1000 auf der Lohnabrechnung abziehen, oder muss ich da eine andere Lohnart verwenden, da es sich im Laufe der letzten Jahre angesammelt hat?
Danke für dir Hilfe!
Gruß
Claudia
Der Rückgriff ist ja nur bis 01/2020 möglich. Ein wichtige Kriterium wäre z. B. ob sich der Abzug auf die BBMG auswirkt.
Scheidet er aus, oder warum der Abzug?
Grundsätzlich ist der AG verpflichtet dem AN Arbeit zu geben. Sind Minusstunden erlaubt, dann muss es auch erlaubt sein diese wieder herein zu arbeiten.
Einen Abzug vom Lohn - vielleicht auch noch eigenmächtig - ist schwer zu erklären. Unter Umständen könnte der MA hier zum Arbeitsgericht gehen und klagen.
Wenn es aber so sein soll, dann ist es im aktuellen Lohn abzuziehen. Eine Rückwirkung auf bestimmte Jahre gibt es m.E. dann nicht - ebenso wie es bei Überstunden gemacht werden würde.
Guten Morgen,
der MA möchte, dass die Minusstd. abgezogen werden. Er möchte diese nicht reinarbeiten.
Die Beitragsbemessungsgrenze wäre vermutlich betroffen.
Wäre es nicht eine Möglichkeit, dass man die Lohnart 3890 verwendet und den Betrag ins Minus setzt.
Frohes Schaffen und danke für die Antworten.
Gruß
Claudia
Hallo Claudia,
eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen als DATEV nicht geben.
Kann hier noch jemand aus der Praxis weiterhelfen?
Wenn es zwischen AG und AN ein Einverständnis dazu gibt, würden bei uns die Minusstunden im jeweiligen Betreffmonat abgezogen/nachberechnet, da die BBMG betroffen ist.
Hallo,
welche Lohnart haben Sie verwendet?
Gruß und schönes WE
Claudia
Bei uns wird die 1000 verwendet (nachdem unter Vergütung bei Gehaltsempfängern auch der Stundenlohn 1 eingetragen wurde).