Hallo,
dadurch, dass wir ja jetzt die Steuer-ID bei Minijobbern angeben müssen, habe ich versehentlich auch den Haken bei ELSTAM-Abruf gesetzt. Jetzt ist es so, dass der Minijobber nun auch als Hauptbeschäftigung abgerechnet wurde. Ich hatte die Steuerklasse 1 zurückgemeldet bekommen. Bei der Hauptbeschäftigung wurde wohl jetzt die Steuerklasse 6 gemeldet, obwohl das natürlich falsch ist.
Ich habe versucht, den Arbeitnehmer einfach von der Lohnsteuerkarte abzumelden weil das mit der Lohnsteuerkarte bei einem Minijobber ja eigentlich nicht notwendig ist, aber da bekomme ich eine Fehlermeldung, dass der Arbeitnehmer nicht abgemeldet werden kann, weil er vorher gar nicht angemeldet war.
Kann ja nicht sein, denn ich habe ja eine Rückmeldung erhalten.
Ich weiß gerade nicht mehr, was ich machen soll. In dem einen Dokument steht nur, dass der Hauptarbeitgeber aktiv werden muss und eine erneute Anmeldung auf einen anderen Tag anstoßen muss.
Ist das so? Aber ich muss doch sicher auch noch irgend etwas machen?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Danke!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nach meiner Meinung ist das mit dem Hauptarbeitgeber korrekt, und Ihnen verbleibt nun noch das telefonieren, um das in die Wege zu leiten.
Hallo,
das ist soweit korrekt.
Damit der andere Arbeitgeber wieder das Kennzeichen "Hauptarbeitgeber" erhält, muss er die aktive "falsche" Anmeldung als Nebenarbeitgeber abmelden und mit dem Kennzeichen Hauptarbeitgeber neu anmelden.
Prüfen Sie bzgl. Ihrer Fehlermeldung zur Abmeldung das gesendete Meldeende.
Sie können frühestens zum Tag der (fälschlichen) Anmeldung auch wieder Abmelden. Erfassen Sie beim Meldeende den gleichen Tag, zudem auch die Anmeldung erfolgt ist.
Sollte sich der Sachverhalt dadurch nicht klären lassen, sehen wir uns das gerne mit Ihnen gemeinsam an. Wenden Sie sich dazu über unsere anderen Servicekanäle an uns.
Hallo,
ich greife das wegen etwas ähnlichem auf
ich habe einen Minijobber versehentlich von 5/22 bis 10/22 mit Steuerklasse 6 abgerechnet, ab 11/22 dann pauschal...
das war so nicht richtig und der AN muss nun in seiner ESt nachzahlen...
kann ich das irgendwie noch gerade biegen?
der AG zahlt die 2% pauschale Steuer.
vg
Hallo,
eine Anmeldung bzw. in Ihrem Fall eine Korrektur für das Vorjahr ist nur bis zum letzten Werktag im Februar des Folgejahres möglich.
Anmeldungen für das Vorjahr, die ab dem 01.03. des Folgejahrs erstellt werden, werden von der Finanzverwaltung nicht mehr verarbeitet. Dies gilt sowohl für fehlende als auch für fehlerhafte Anmeldungen, die nicht mehr rechtzeitig korrigiert wurden.
Auch die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2022 kann über das Programm LODAS ebenfalls nicht mehr korrigiert werden.