Hallo, welche Lohnart wird bei LuG verwendet, wenn der Minijobber innerhalb der ersten 28 Tage erkrankt - "KO" für Krankheit ohne Kranen(tage)geldanspruch? Vielen Dank!
Warum sollte ein Minijobber hier anders behandelt werden als ein Midijobber oder ein regulär Beschäftigter?
In anderen Lohnprogrammen gibt es dafür unterschiedliche Fehlzeitenbezeichnungen, daher meine Frage. Ein einfaches JA hätte auch genügt...Danke.
Das war tatsächlich eine Frage. Sorry bin leicht kurz angebunden.
Sehe wie das auch als pampige Antwort verstanden/gelesen werden kann. 🙈
Die Frage ordentlich formuliert. Erfüllt die vorgeschlagene Lohnart die rechtlichen Bedingungen welche in einem solchen Fall vorliegen?
Da ich annehme, dass Minijobber bei Krankheit innerhalb der ersten 28 Tage weder besser noch schlechter gestellt sind als reguläre Beschäftigte würde ich sagen das ja.
Manchmal sollte man einfach mehr Worte verwenden. Sorry.
@Schnufze schrieb:Hallo, welche Lohnart wird bei LuG verwendet, wenn der Minijobber innerhalb der ersten 28 Tage erkrankt - "KO" für Krankheit ohne Kranken(tage)geldanspruch? Vielen Dank!
Wir erfahren i.d.R. erst gar nicht, ob ein Minijobber erkrankt ist, da die Stunden (rechner. Durchschnitt) einfach weggelassen werden. Aber falls doch, wäre KO wohl die richtige Lösung.