Hallo Zusammen,
ich habe ein neues Lohnmandat bekommen mit 1 Minijobberin. Im März hat sie noch ihre ganz normale Vergütung bekommen. Den April Lohn bekommt Sie Mitte Mai als Nachberechnung ausgezahlt. Was mache ich mit der Abrechnung April 2025. Da ich da ja keine Stunden eingebe kann ich keine April Abrechnung erstellen.
Was muss ich da machen?
Danke im Voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Warum keine Abrechnung für April erstellen? Was ist der Hintergrund? Wenn Vergütungsanspruch für April besteht, würde ich dies auch im April abrechnen. Wenn hier nur das Problem besteht, dass die Anzahl der zu vergütenden Stunden noch nicht feststeht, wäre Beitragsschätzverfahren sinnvoll.
Wenn Sie an Ihrem Plan festhalten wollen, müssen Sie den April ohne Eingabe von Stunden abrechnen. Dann sollte auch ein Beitragsnachweis mit 0 € übermittelt werden. Anschließend kann man dann als Nachberechnung für 04 die Stunden im Mai erfassen.
Wird sie nach Stunden abgerechnet oder bekommt sie Gehalt? Da werde ich gerade aus deinem Posting nicht schlau.
Wenn du sie nach Stunden abrechnest, machst du einfach - nichts. Also keine Eingabe bei den Bewegungsdaten, (natürlich trotzdem) Abrechnung fahren, und die April-Stunden im Mai als NB eintragen.
Wenn sie Gehalt/Festlohn bekommt, trägst du den im April als Abzug bei den Bewegungsdaten ein (so dass die Abrechnung auf 0 kommt) und im Mai dann als NB.
Danke für deine Antwort. Sie wird nach Stunden bezahlt. Wenn ich für die April Abrechnung keinen Wert eingebe kommt in der Probeabrechnung die Fehlermeldung, dass die Brutto/Netto-Abrechnung nicht erstellt werden konnte.
Kann ich dann trotzdem eine Abrechnung erstellen?
Im Mai trage ich die Stunden dann in die Nachberechnung ein.
Danke für die Antwort. Schätzmandate/Schätzverfahren sind nicht so gerne gesehen, deshalb als Nachberechnung.
Ich weiß noch nicht ob man eine Abrechnung erstellen kann wenn als Fehlermeldung kommt, dass keine Brutto/Netto-Abrechnung erstellet werden kann weil keine Bewegungsdaten vorhanden sind
Ja die Fehlermeldung ist normal und kann ignoriert werden (also Abrechnung senden). Erst wenn abgerechnet wurde, kann man auch eine Nachberechnung machen.
Ich würde jedoch mit dem Mandanten sprechen, ob nicht einfach das Beitragsschätzverfahren eingerichtet werden kann. Es wird ja sonst vermutlich jeden Monat auf eine Nachberechnung hinauslaufen.
@Lulu02 schrieb:Kann ich dann trotzdem eine Abrechnung erstellen?
Ja. Die Fehlermeldung besagt, dass LODAS keine Daten hat und deshalb keine Abrechnung für diese Mitarbeiterin erstellen kann. Was im Moment ja korrekt ist. Die übrigen (mandantenbezogenen) Abrechnungsdateien werden aber trotzdem erstellt.
Und ich stimme @mandyhochgräber zu. Klar ist Schätzverfahren nicht so toll, aber wenn du jeden Monat eine Nachberechnung machen musst, ist das noch größerer Murks. Alternativ haben wir das auch bei einem Mandanten, dass der Abrechnungszeitraum für den Lohn jeweils vom 21.-20. geht.
@mandyhochgräber schrieb:Wenn Sie an Ihrem Plan festhalten wollen, müssen Sie den April ohne Eingabe von Stunden abrechnen. Dann sollte auch ein Beitragsnachweis mit 0 € übermittelt werden. Anschließend kann man dann als Nachberechnung für 04 die Stunden im Mai erfassen.
In dem Fall muss eine unbezahlte Fehlzeit für den ganzen April erfasst werden, da ansonsten kein Nullbeitragsnachweis erstellt wird. Das ist immer das Problem, wenn es nur einen einzigen Minijobber gibt.
Wenn dann in der Mai Abrechnung der April nachberechnet wird, muss die Fehlzeit wieder raus. Also am besten direkt nach dem Absenden vom April die Fehlzeit wieder löschen.
Vielen Dank für die Info. Ich werde die Mandantin fragen, ob wir die Abrechnung anders gestallten können.
Alle haben mir sehr weitergeholfen. DANKE