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letzte Antwort am 22.04.2024 10:32:14 von tbehrens
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Maria_St
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen, 

 

ich habe folgendes Problem, ich möchte eine Dame als Mini-Job anlegen. Habe bei Sozialversicherung als gesetzliche Krankenkasse die Knappschaft ausgewählt, aber bei der Probeabrechnung bekomme ich folgende Meldungen: 

 

KK-Nr: 002 Im Beitragnachweis sind Werte für unzulässige Beitragsgruppen enthalten, die nur für geringfügig Beschäftigte verwendet werden dürfen. Die Datenübermittlung des Beitragsnachweis ist nicht möglich. 

 

Mandantendaten|Sozialversicherung|Krankenkasse, Register Allgemeine Daten. Der Arbeitnehmer ist geringfügig Beschäftigt. Die für den Arbeitnehmer hinterlege Krankenkasse ist für geringfügig nicht zu gelassen.

 

Ich habe nur die Knappschaft überall hinterlegt. Ich weis nicht, wo mein Fehler liegt.

 

Vielen Dank im Vorraus. 

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 4
281 Mal angesehen

Moin

 

prüfen Sie doch mal, ob die Kennung der Krankenkasse für die Bundesknappschaft korrekt erfasst ist:

 

Uwe_Lutz_0-1713544640932.png

 

Wenn Sie auch MitarbeiterInnen haben, die bei der Knappschaft sozialversicherungspflichtig versichert sind, müssen Sie die Knappschaft 2 x anlegen. 1 x für geringfüg Beschäftigte und 1 x für "Krankenkasse mit Umlage".

 

Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
217 Mal angesehen

Ist die Dame denn bei der Knappschaft regulär versichert ? Oder bei einer anderen KK ? Nur als kleine Randfrage

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tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 4
159 Mal angesehen

Wurde der AN mit Personengruppe 109 geschlüsselt?

Welche KK verbirgt sich unter Nummer 1?

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letzte Antwort am 22.04.2024 10:32:14 von tbehrens
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