Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem, ich möchte eine Dame als Mini-Job anlegen. Habe bei Sozialversicherung als gesetzliche Krankenkasse die Knappschaft ausgewählt, aber bei der Probeabrechnung bekomme ich folgende Meldungen:
KK-Nr: 002 Im Beitragnachweis sind Werte für unzulässige Beitragsgruppen enthalten, die nur für geringfügig Beschäftigte verwendet werden dürfen. Die Datenübermittlung des Beitragsnachweis ist nicht möglich.
Mandantendaten|Sozialversicherung|Krankenkasse, Register Allgemeine Daten. Der Arbeitnehmer ist geringfügig Beschäftigt. Die für den Arbeitnehmer hinterlege Krankenkasse ist für geringfügig nicht zu gelassen.
Ich habe nur die Knappschaft überall hinterlegt. Ich weis nicht, wo mein Fehler liegt.
Vielen Dank im Vorraus.
Moin
prüfen Sie doch mal, ob die Kennung der Krankenkasse für die Bundesknappschaft korrekt erfasst ist:
Wenn Sie auch MitarbeiterInnen haben, die bei der Knappschaft sozialversicherungspflichtig versichert sind, müssen Sie die Knappschaft 2 x anlegen. 1 x für geringfüg Beschäftigte und 1 x für "Krankenkasse mit Umlage".
Ist die Dame denn bei der Knappschaft regulär versichert ? Oder bei einer anderen KK ? Nur als kleine Randfrage
Wurde der AN mit Personengruppe 109 geschlüsselt?
Welche KK verbirgt sich unter Nummer 1?