Hallo Community,
folgende Frage an euch 🙂
Minijobber wurde zum 08.07.21 eingestellt mit einer wöchentlichen AZ von 3,5h, monatl. Aushilfslohn 165,00 Euro.
Kürzung Teilmonat mit folgender Formel in Datev hinterlegt: Betrag x zu bezahlende AT / monatl. AT
Wenn ich die Stunden und Tage im Kalender so erfasse wie sie auf dem Stundenzettel stehen ( 8 AT anwesend), kürzt mir Datev den Aushilfslohn nur um die Tage die ich eingegeben habe (Automatismus)
sprich 165 x 8 AT/17 AT
Ich möchte aber, dass Datev 165 x 17 AT / 22 AT kürzt - das geht nur, wenn ich im Kalender an 17 AT Stunden eintrage.
Aber der AN war ja nicht an allen 17 AT anwesend.
Hat jemand eine Lösung?
Liebe Grüße
Warum Stunden im Kalender ?
Es handelt sich doch um ein monatliches Entgelt.
Dabei sollten dann 5 Tage gekürzt werden.
Guten Morgen,
der Minijobber hat mir seinen Stundenzettel gegeben auf dem an 8 Tagen Anwesenheitsstunden eingetragen sind, diese muss ich in Datev im Kalender eins zu eins erfassen/übernehmen.
Wenn mir Datev allerdings den Festbetrag richtig kürzen soll, muss im Kalender eingetragen werden, dass der Minijobber jeden Tag da war.
So ist es laut Stundenzettel aber nicht.
Die Abrechnung würde somit nicht stimmen, weil bei Anwesenheitstagen 17 Tage steht und nicht 8 wie auf dem Stundenzettel.
Ich hoffe man versteht mich. 🙈
Erstmal Kompliment für die sorgfältige Kalendariumspflege 🙂
Ließe sich das Problem vielleicht beheben, wenn bei gleicher Kürzungsformel an den "Fehltagen" ein Ausfallschlüssel wie UU oder AF erfasst würde?
Danke schön 🙂
Ich pflege immer den Kalender anhand des Stundenzettels vom MA.
Das müsste ich mal versuchen. 👍
Lieben Dank.
Hallo,
der Minijobber arbeitet doch vertraglich 3,50 Stunden pro Woche. Wie haben Sie die wöchentliche Arbeitszeit gepflegt? Kann es sein, dass Sie auf Mitarbeiterebne unter Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten eine Fünf-Tage-Woche erfasst haben, also die 3,5 Stunden auf 5 Tage verteilt haben?
Das sollten Sie prüfen. Hier sollten die vereinbarten Arbeitszeiten richtig gepflegt werden. Dann wird auch im Kalendarium direkt anders gebucht.
Viele Grüße
T. Reich
Ja genau, ich habe die wöchentliche Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt, da im Arbeitsvertrag lediglich steht: " Es wird eine wöchentliche Arbeitszeit von 3,5h vereinbart."
Liebe Grüße
Wie wollen/sollen Sie bei dieser Regelung mit Urlaubstagen und Krankheitstagen umgehen?
Kam der Mitarbeiter auf 3,5 Stunden pro Kalenderwoche oder mehr/weniger? Wenn nicht, was ist hier dazu im Arbeitsvertrag vereinbart? Erreicht der Mitarbeiter noch den Mindestlohn, bei den geleisteten Stunden und Sie nach der gewünschten Formel rechnen?
Sie sollten sich tatsächlich die Frage stellen, ob hier die gewünschte Kürzung sinnvoll und praktikabel ist. Im Weiteren sollten Sie sich die Frage stellen, ob es immer sinnvoll ist, die Stunden im Kalendarium zu pflegen. Das kann manchmal bei Prüfungen zu mehr Rückfragen führen, als nötig.
Folgendes war mein Gedankengang und meine Berechnung dazu 🙂
5 Tage Woche 3,5h gesamt - sprich 0,7h pro Tag bei Eintritt ab 08.07.21 = 17 AT
17 AT x 0,7h = 11,90h Sollstunden für Monat Juli,
MA kommt laut Stundenzettel auf 8 anwesende AT mit gesamt Stundenzahl von 10,50h.
Die Differenz geht als Minus auf ein AZK, was im AV vereinbart wurde.
Mindestlohn von 9,60 Euro wird eingehalten.
Wenn eine Prüfung kommt ( hatte ich bisher noch nicht, da ich erst seit März 21 Löhne rechne 🙈 ) möchten die doch mit Sicherheit Stundenzettel, Eintragungen im Programm und Lohnabrechnungen sehen oder liege ich da falsch?🤔
Der Stundenzettel ist doch mein Arbeitsmaterial zur Berechnung der Ist-stunden?! und diese muss ich doch tatsächlich auch so im Kalender erfassen oder nicht.
Wenn ich den Haken bei " Automatisches Erfassen der Arbeitszeit" setze aber im Stundenzettel etwas anderes eingetragen ist ist das ja nicht korrekt.
Liebe Grüße und danke für die Hilfe
Grundsätzlich reichen die Stundennachweise des Mandanten und die Lohnabrechnungen. Eine zusätzliche Erfassung im Kalendarium ist daher dafür nicht notwendig.
Ein vereinbartes AZK hört sich gut an. Dann macht es natürlich Sinn, dass Sie auch Stunden erfassen. Hier stellt sich dann nur noch die Frage, ob Sie sich die Arbeit machen wollen, die Stunden im Kalendarium zu erfassen oder ob Sie die Stunden gesamt als Statistikstunden für das AZK erfassen.
Prüfen Sie sicherheitshalber außerdem einmal, ob es sich um Arbeit auf Abruf (Teilzeit- und Befristungsgesetz) handelt. Dann müsste auch eine tägliche Arbeitszeit geregelt werden.
Außerdem sollten Sie noch mal die Regelung zu den Urlaubstagen sichten, da ja auch daraus eventuell Rückschlüsse auf die vorgesehene Anzahl an Arbeitstagen in der Woche möglich sind.
Aus den von Ihnen genannten 8 Arbeitstagen würde ich auf zwei Arbeitstage die Woche schließen. Eine 5-Tage-Woche bei 3,5 Stunden pro Woche ist in den meisten Fällen doch eher ungewöhnlich. Für viele wäre ja dann fast der Weg zur Arbeit länger als die Arbeitszeit,
Guten Morgen,
nach Rücksprache handelt es sich um eine 2 Tage Woche ( Fr. + Sa. ).
Werde es jetzt so in Datev hinterlegen und dann ergibt sich eine andere Berechnung.
Vielen Dank für die Hilfe!!!