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Minijob und Verletztengeld bei truppenärztlicher Versorgung

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letzte Antwort am 20.02.2025 13:39:25 von _JuliaBorowski_
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LoBuFu83
Beginner
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Moin liebe Community!

 

Ich habe folgende "Führungsaufgabe" und stehe irgendwie auf dem Schlauch:

 

Ein Mitarbeiter ist bei der Bundeswehr beschäftigt und dort über die truppenärztliche Versorgung/Heilfürsorge  "versichert". In unserem Haus arbeitet er als geringfügig Beschäftigter und ist demzufolge bei der Knappschaft gemeldet.

 

Nun hat der Herr bei uns einen Arbeitsunfall hingelegt, der ihn länger als 6 Wochen ausschaltet. Die Lohnfortzahlung habe ich erstmal mit K als Ausfallschlüssel gebucht, wäre hier KB (Krankheit Betriebsunfall) zu nehmen?

 

Die eigentliche Frage stellt sich nun nach dem Ausfallschlüssel, welchen ich bei ihm ab dem 43. Kalendertag buchen muss. Als Option blieben meines Verständnisses nach U6 oder VL, allerdings ist eine EEL-Meldung nicht möglich, da der Mitarbeiter ja weder privat noch gesetzlich versichert und somit keine Krankenkasse hinterlegt ist.
(An der Stelle meckert L&G bei der Probeabrechnung ja schon rum...)

 

Oder greift an dieser Stelle das "Pech", als geringfügig Beschäftigter kein Krankengeld zu beziehen und erübrigt sich damit der Ausfallschlüssel? Gilt das nun auch für Verletztengeld bei Arbeitsunfall?

 

Danke vorab für Eure Eingebungen!

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 

geringfügig Beschäftigte haben dann Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sie unmittelbar vor der Reha-Maßnahme Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.


Ob ein Minijobber oder eine Minijobberin Anspruch auf Übergangsgeld hat und wie hoch dieser ausfällt, entscheidet der Rentenversicherungsträger. Der Rentenversicherungsträger hat zuvor die Leistung zur Rehabilitation nach medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft und bewilligt.

 

Eine Erstellung der EEL-Meldung für das Verletztengeld ist in Lohn und Gehalt jedoch nicht möglich. Die Erstellung ist in diesem Fall nur über da SV-Meldeportal möglich.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Hallo, ich habe einen ähnlichen Fall. Ein Minijobber hatte gleich innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn einen Arbeitsunfall. Ich müsste ihn eigentlich mit K6 schlüsseln eine EEL-Meldung wird ja nicht erstellt.

 

Wie soll ich in diesem Fall vorgehen, damit eine Meldung an die KK rausgeht?

 

Ich danke für hilfreiche Antworten.

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letzte Antwort am 20.02.2025 13:39:25 von _JuliaBorowski_
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