Hallo Zusammen,
an AN bezieht seit 21.09.2022 Krankengeld.
Nun ist mir mit der aktuellen Lohnabrechnung aufgefallen, dass sein Bruttoverdienst mittlerweile unter der Mindestlohngrenze liegt. Vor dem Krankengeldbezug war das noch nicht der Fall.
Bis jetzt hatte er keine Einkünfte.
Stellt das trotzdem ein Problem für die Mindestlohnprüfung dar oder "genügt" die Anpassung des Bruttoentgelts ab Ende der Fehlzeit?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
da der Mindestlohn von 12,00 Euro erst zum 01.10.2022 gültig wurde, sollte das kein Problem sein, wenn nachweislich keine Abrechnungen und Zahlungen an den Mitarbeiter gelaufen sind.
Das Gehalt sollte zum Wiedereintritt entsprechend angepasst werden. Die Änderung natürlich schriftlich festhalten und dem Mitarbeiter kommunizieren.
Somit sollte es kein Problem bei einer eventuellen Prüfung geben.
Falls Sie Lodas verwenden, hier kann man jederzeit das Entgelt ändern. Es hat keine Auswirkung auf das Krankengeld. Da eine Unterbrechung vorliegt, wird auch kein Entgelt vom AG gezahlt. Ich würde mit Sicherheit bei KG-Ende vergessen, dies zu tun, insbesondere wenn der AN noch länger krank ist. Deshalb würde ich im aktuellen Monat die Änderung vornehmen. Falls nach dem gesetzlichen Mindestlohn und nicht nach Tarif bezahlt wird, ggf. bis Januar warten, da dann steigt der Mindestlohn wieder.