Wir haben ein Unternehmen A, dass Pflichtpraktikanten und freiwillige Praktikanten aufnimmt.
Bei freiwilligen Praktika von länger als 3 Monaten muss ja der Mindestlohn gezahlt werden.
Wenn nun ein freiwilliger Praktikan B bei Unternehmen A arbeitet (länger als 3 Monate) und pauschal 600€ pro Monat bekommen hat (mittlerweile gekündigt), muss der Arbeitgeber den Mindestlohn nachzahlen?
Und wie wird das am Besten gehandhabt?
Gruß JB
Hallo JB,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir an dieser Stelle keine rechtlichen Auskünfte geben können.
Alternativ empfelen wir Ihnen das Dok. 5304002 - Mindestlohn - Lexikon und Personal
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Wieso denn das???
Empfehlenswert ist diese Telefonnummer zum Thema Mindestlohn anzurufen;
030 60 28 00 28. Ich hatte selbst schon da was geklärt, es funktioniert.
Viele Grüße B.F.