abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Minderung geldwerter Vorteil - E-/Hybrid Firmenwagen

6
letzte Antwort am 02.06.2022 11:02:46 von j_mueller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
j_mueller
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
1336 Mal angesehen

Hallo zusammen 🙂

 

gibt es eine Lösung für die folgende Thematik (in Lohn und Gehalt)?

 

Die Arbeitnehmer mit einem E-/Hybrid-Firmenwagen bekommen keine (Strom-)Ladekosten seitens des Arbeitgebers erstattet.


Nun kann ja hier der geldwerte Vorteil um die entsprechenden monatlichen Pauschalen (z.B. Hybridwagen ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim AG 35,- € monatlich) gemindert werden.
Dies könnte ich ja in der Maske "Zuzahlungen" unter "Firmenwagen" als Monatspauschale hinterlegen und den Haken bei "Zahlung im Rahmen der Lohnabrechnung" rauslassen.

 

Was mich jetzt stört, ist die Bezeichnung "Zuzahlung" auf der Lohnabrechnung, vor allem dann wenn die Mitarbeiter tatsächliche Zuzahlungen zahlen müssen.

 

Aktuell behelfe ich mir mit einer neu erstellten Lohnart (Minderung geldw. Vort.E-/Hybrid) die ich in den Stammdaten "Entlohnung" beim Mitarbeiter erfasst habe. Diese kürzt das Steuer-/SV-Brutto und saldiert auch die LA 9020 im Nettobe-/Abzugsbereich.

 

Gibt es hier eine andere Möglichkeit oder ist das Thema bekannt?

 

Viele Grüße in die Community

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 7
1265 Mal angesehen

Hallo,


ja, der Wunsch nach entsprechenden Eingabemöglichkeiten für die Anrechnung der Arbeitnehmer-Kosten für das Aufladen eines Firmenwagens auf den geldwerten Vorteil ist uns bekannt.


Aktuell ist jedoch noch keine Umsetzung in der Firmenwagenmaske geplant. Rechnen Sie bis auf weiteres mit Ihrer genannten Behelfslösung ab.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
linda13
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 7
1152 Mal angesehen

Hallo Frau Schöneweis,

 

ich habe genau den gleichen Fall und müsste einem Mitarbeiter 15 € Pauschale eingeben.

Gibt es hier für Lodas eine Lösung?

 

Liebe Grüße

Linda Cavallini

0 Kudos
Franz1510
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 7
960 Mal angesehen

 

Welche Lohnart wäre hierfür geeignet zum Kopieren und Umbenennen?
Welche Besonderheiten müsste man bei der neuen Lohnart beachten bzw. welche haken setzen usw.?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 7
847 Mal angesehen

Hallo,


wir können Ihnen leider keine rechtliche Auskunft darüber geben, welche Lohnarten mit den entsprechenden Lohnartenbesonderheiten für Ihren Sachverhalt benötigt werden.


Sollte es sich um einen steuerfreien Sachbezug handeln, haben Sie programmtechnisch die Möglichkeit, die Lohnart 2870 auf eine freie Lohnartennummer zu kopieren und umzubenennen. Die in der Standardlohnart hinterlegte Folgelohnart 9011 kann u. U. in der neuen Lohnart entfernt werden. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist dabei abhängig von der Steuer.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Franz1510
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 7
830 Mal angesehen

Vielen Dank. 
Einen steuerfreien Sachbezug bzw. Auslagenersatz wollte ich nicht (bezahlen).
Lediglich wollte ich wissen, was wie oben beschrieben von j_mueller , für die Minderung des geldwerten Vorteils dafür verwendet wurde. 
Ich nehme gerade an er hat sich die LA 2450 kopiert und umbenannt...

0 Kudos
j_mueller
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 7
795 Mal angesehen

Hallo Franz1510,

 

ich habe damals, wie bereits vermutet, die Lohnart 2450 kopiert und umbenannt.

Anschließend in der Entlohnung mit -35,00 € hinterlegt und so rechne ich aktuell ab.

6
letzte Antwort am 02.06.2022 11:02:46 von j_mueller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage