Hallo zusammen 🙂
gibt es eine Lösung für die folgende Thematik (in Lohn und Gehalt)?
Die Arbeitnehmer mit einem E-/Hybrid-Firmenwagen bekommen keine (Strom-)Ladekosten seitens des Arbeitgebers erstattet.
Nun kann ja hier der geldwerte Vorteil um die entsprechenden monatlichen Pauschalen (z.B. Hybridwagen ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim AG 35,- € monatlich) gemindert werden.
Dies könnte ich ja in der Maske "Zuzahlungen" unter "Firmenwagen" als Monatspauschale hinterlegen und den Haken bei "Zahlung im Rahmen der Lohnabrechnung" rauslassen.
Was mich jetzt stört, ist die Bezeichnung "Zuzahlung" auf der Lohnabrechnung, vor allem dann wenn die Mitarbeiter tatsächliche Zuzahlungen zahlen müssen.
Aktuell behelfe ich mir mit einer neu erstellten Lohnart (Minderung geldw. Vort.E-/Hybrid) die ich in den Stammdaten "Entlohnung" beim Mitarbeiter erfasst habe. Diese kürzt das Steuer-/SV-Brutto und saldiert auch die LA 9020 im Nettobe-/Abzugsbereich.
Gibt es hier eine andere Möglichkeit oder ist das Thema bekannt?
Viele Grüße in die Community
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ja, der Wunsch nach entsprechenden Eingabemöglichkeiten für die Anrechnung der Arbeitnehmer-Kosten für das Aufladen eines Firmenwagens auf den geldwerten Vorteil ist uns bekannt.
Aktuell ist jedoch noch keine Umsetzung in der Firmenwagenmaske geplant. Rechnen Sie bis auf weiteres mit Ihrer genannten Behelfslösung ab.
Hallo Frau Schöneweis,
ich habe genau den gleichen Fall und müsste einem Mitarbeiter 15 € Pauschale eingeben.
Gibt es hier für Lodas eine Lösung?
Liebe Grüße
Linda Cavallini
Welche Lohnart wäre hierfür geeignet zum Kopieren und Umbenennen?
Welche Besonderheiten müsste man bei der neuen Lohnart beachten bzw. welche haken setzen usw.?
Hallo,
wir können Ihnen leider keine rechtliche Auskunft darüber geben, welche Lohnarten mit den entsprechenden Lohnartenbesonderheiten für Ihren Sachverhalt benötigt werden.
Sollte es sich um einen steuerfreien Sachbezug handeln, haben Sie programmtechnisch die Möglichkeit, die Lohnart 2870 auf eine freie Lohnartennummer zu kopieren und umzubenennen. Die in der Standardlohnart hinterlegte Folgelohnart 9011 kann u. U. in der neuen Lohnart entfernt werden. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist dabei abhängig von der Steuer.
Vielen Dank.
Einen steuerfreien Sachbezug bzw. Auslagenersatz wollte ich nicht (bezahlen).
Lediglich wollte ich wissen, was wie oben beschrieben von j_mueller , für die Minderung des geldwerten Vorteils dafür verwendet wurde.
Ich nehme gerade an er hat sich die LA 2450 kopiert und umbenannt...
Hallo Franz1510,
ich habe damals, wie bereits vermutet, die Lohnart 2450 kopiert und umbenannt.
Anschließend in der Entlohnung mit -35,00 € hinterlegt und so rechne ich aktuell ab.