Hallo Liebe Community,
hier wird noch -quasi als ein Relikt aus alten Zeiten- Milchgeld in Zusammenhang mit Schleifstunden gezahlt.
Ich habe dies so ungefragt von meiner Vorgängerin übernommen und stolpere nun darüber, mit welcher Berechtigung das Milchgeld steuer- und SV-frei ausgezahlt wird.
Ist hier vielleicht ein "alter Hase" der Ahnung hat und mir dazu etwas erzählen kann?
Kann Ihnen leider nicht weiterhelfen. Mich würde interessieren was denn Schleifstunden und Milchgeld genau sind?
In welcher Branche? Milchgeld hört sich für mich nach Landwirtschaft an. (Oder Schule, aber da musste ich das mitbringen
)
Bei Schleifstunden denke ich jedoch eher an Metallbearbeitung.
wir befinden uns in einer Yachtwerft.
Schleifstunden werden bezahlt, wenn ein MA am Rumpf eines Bootes altes Antifouling abschleift. Hier entsteht feiner Staub, früher wurde deshalb wohl Milch getrunken um gesundheitliche Schäden geringer zu halten (?) ich weiß es leider selbst nicht genau.
Hallo Community,
kann hier jemand behilflich sein?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Borchert,
Zitat aus dem Lexikon für das Lohnbüro 2019, rehm-verlag:
Zur Abwehr drohender oder bereits eingetretener typischer Berufskrankheiten (z.B. Bleivergiftung, Silikose, Strahlenpilzerkrankung) kann der Arbeitgeber in Betrieben, in denen die Arbeitnehmer in besonderem Maße der Gefahr von Berufserkrankungen ausgesetzt sind, Getränke (insbesondere Milch) zum Verbrauch im Betrieb steuerfrei zur Verfügung stellen (vgl. Genussmittel);
Beste Grüße
Andreas Briefs
Da sind wir aber bei einer Gestellung, also doch einem Sachbezug. Wenn ich Frau Borchert richtig verstanden habe, wird da Geld für Milch ausgezahlt. Gut, könnte jetzt Auslagenersatz sein, wenn der Mitarbeiter entsprechende Belege einreicht. An Aufmerksamkeiten hatte ich schon gedacht, aber das wären ja auch immer Sachbezüge.
Haben Sie das tatsächlich unter dem Begriff Milchgeld gefunden?
Ich habe das auch schon mal im Zusammenhang mit Lackierern gehört. Meine Meinung dazu: Milch ist wohl nicht das adäquate Mittel, ich würde daher als AG von einem solchen Begriff unbedingt Abstand nehmen. Wenn es nur noch um einen steuerfreien Lohnbestandteil geht ist es auch im Hinblick auf die nächste BP sinnvoll, einen bekannten Sachverhalt zu nehmen (Gutschein etc.).