Hallo zusammen,
wir sind der Arbeitgeber des Midijobs, Verdienst schwankend, ca. 1.800 Euro pro Monat.
Der Mitarbeiter hat zwei Minijobs. Der zeitlich zuerst Begonnene mit Verdienst 150 Euro. In seinem zweiten Minijob ist er nicht durchgängig beschäftigt, sondern auf Abruf. Verdienst mal 80 Euro, mal 180 Euro, aber auch mal 0 Euro.
Das heißt, aller Voraussicht nach wird die Tätigkeit bei uns, zusammengerechnet mit dem Minijob Nr.2 unterhalb der Midijob-Grenze von 2.000 Euro liegen.
Wie gehe ich denn nun ganz praktisch vor?
Muss ich hier tatsächlich jeden Monat das laufende SV-Brutto von Minijob 2 eingeben? Das müsste ich ja monatlich abfragen?
Meine Idee wäre, es erst mit der Dezember-Abrechnung einzugeben. Also erst dann (aber rückwirkend) das Midijob-Kennzeichen zu setzen und mir dann das kumulierte SV-Brutto 2024 aus dem Minijob geben zu lassen.
Aber wie gebe ich das dann ein? Einfach gezwölftelt? Oder brauch ich tatsächlich die monatlichen SV-Brutto-Werte?
Danke für Eure Tipps.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo vllt. hilft dies hier weiter:
Gelöst: Midijob und zwei Minijobs - korrekte Beitragsberec... - DATEV-Community - 387379
Naja, die zweite Beschäftigung mit 80-180 € darf an sich ja schon ausgeübt werden, nur darf das eben nicht als Minijob abgerechnet werden.
Das ist aber ja nicht unbedingt mein Thema, das müsste der Mitarbeiter mit dem anderen Arbeitsgeber klären. Und der müsste dann steuer- und sv-pflichtig abrechnen.
Warum das bisher nirgendwo aufgefallen ist, ist mir auch ein Rätsel. Wahrscheinlich bemerkt die Minijob-Zentrale das nicht, weil beide Minijobs zusammengerechnet noch weit unter der Minijob-Grenze liegen.
Danke fraua.
Meine Antwort bezog sich auf deinen ersten Eintrag , der jetzt irgendwie nicht mehr hier sichtbar ist.
Aber danke für den Link, das hilft weiter. Und leider bleibt mir nur die Option, alle Abrechnungen des zweiten Minijobs anzufordern und einzugeben. Manchmal hat man aber auch einfach Pech 😅
@Aquarius schrieb:Wahrscheinlich bemerkt die Minijob-Zentrale das nicht, weil beide Minijobs zusammengerechnet noch weit unter der Minijob-Grenze liegen.
Wenn er den zweiten Minijob erst dieses Jahr begonnen hat, kann es einfach sein, dass der Datenabgleich noch nicht wieder stattgefunden hat. Das passiert erst nach den Jahresmeldungen.
@Aquarius schrieb:
Muss ich hier tatsächlich jeden Monat das laufende SV-Brutto von Minijob 2 eingeben? Das müsste ich ja monatlich abfragen?
Ja, das musst du leider so machen. Hatte eine Kollegin bei einer Mitarbeiterin mit zwei halben Stellen, wo sie jeden Monat das Brutto beim anderen Arbeitgeber abfragen musste. Zum Glück hatte die Mitarbeiterin bei unseren Mandanten ein festes Gehalt, sodass es nicht zu einem Deadlock kam.
haha, ja meinen ersten Beitrag hab ich wieder gelöscht, weil mir dann selber eingefallen ist, dass er zwar 2 Minijobs machen kann, aber man den 2. dann halt wohl mit Stkl. 6 abrechnen muss, was sich vllt. dann echt nicht rentiert.