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Midijob und Urlaubsgeld

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letzte Antwort am 07.08.2026 11:23:09 von GLH
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MSCH1108
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
177 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe diesen Hinweis leider immer noch nicht richtig verstanden. Kann ihn mir jemand ganz einfach erklären?

 

Hinweis #LN03606
Der Midijob wurde für den laufenden Bezug noch angewendet. Durch einen Einmalbezug wurde die
Midijob-Grenze jedoch überschritten. Die dort zu wenig abgerechneten Beiträge werden durch die
Einmalbezugsberechnung korrigiert. Falls Sie dies nicht wünschen, müssen Sie unter Mitarbeiter | Stammdaten
| Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten | Registerkarte Midijob / Gleitzone oder Stammdaten |
Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung | Midijob / Gleitzone die Anwendung des Midijobs für diesen
Monat für alle SV-Zweige ausschalten.

 

Der Mitarbeiter kommt im gesamten Jahr mit Einmalzahlungen nicht über die Midijobgrenze. In den Monaten 7+11/26 schon. Wird dann in diesen Monaten der übersteigenden Betrag mit den normalen SV-Beiträgen belegt? Muss ich da irgendwas in den Stammdaten ändern oder diesen Hinweis nur zur Kenntnis nehmen?

 

Vielen Dank im voraus für Eure Mithilfe.

GLH
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 4
139 Mal angesehen

Hallo,

 

durch die Einmalzahlung prüft das Programm die SV-Berechnung für den Monat nochmal und berechnet die fehlenden Beiträge automatisch nach.

Der Mitarbeiter bleibt grundsätzlich im Midijob. Du musst also nichts in den Stammdaten ändern und kannst den Hinweis einfach zur Kenntnis nehmen. Die Korrektur macht das Programm automatisch.

MSCH1108
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
110 Mal angesehen

Ok, also werden in dem Monat, wo man über 2000 € brutto kommt, die "normalen" SV-Beiträge gerechnet und in den anderen Monaten, wo die Person unter 2000 € kommt, mit den niedrigeren SV-Beiträgen?

 

Dann hätte ich es jetzt verstanden, was der Hinweis sagen möchte...

 

Vielen Dank.

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GLH
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 4
62 Mal angesehen

Wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt in einem einzelnen Monat über 2.000 € liegt, wird in diesem Monat das tatsächliche Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Die Midijob-Vergünstigung wird für diesen Monat also nicht angewendet. 

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letzte Antwort am 07.08.2026 11:23:09 von GLH
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