Guten Morgen,
wir haben eine Midijobberin mit 556,01 Brutto. Laut dem TK Midijobrechner müsste eine Pflegeversicherung von 2,23 anfallen. Bei der Probeabrechnung fallen keinerlei Abzüge an.
Ich habe alle Angaben gemäß Dokument 1028696 ( Midijob / Übergangsbereich abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt (gültig ab 01/2025)gemacht.)
Habe ich einen Denkfehler oder etwas vergessen?
Danke fürs Lesen
Oliver
Haben Sie eine GKV hinterlegt, Midijob bejaht und den BGS 1111 verwendet?
@Oli2 schrieb:
wir haben eine Midijobberin mit 556,01 Brutto. Laut dem TK Midijobrechner müsste eine Pflegeversicherung von 2,23 anfallen. Bei der Probeabrechnung fallen keinerlei Abzüge an.
Die € 2,23 fallen an, wenn der Beitragszuschlag für Kinderlose angewandt wird. Wenn die Mitarbeiterin Kinder hat, müsste im TK-Rechner der Haken für "PV-Zuschlag (kinderlose Arbeitnehmer)" rausgenommen werden - dann ist die PV auch dort € 0,00.
Haken ist drin, ist aber noch keine 23 Jahre deshalb.
Das Datev Programm ist so schlau, zum Glück.
Danke für Eure Hilfe.