Hallo: Ich habe einen AN, der monatlich 1.200,- € bekommt. Von 01 - 06/2019 gilt kleine Gleitzone. Ab 01.07.2019 liegt die Midijobgrenze bei 1.300,- €.
Meine Frage: Muss ich für die Anwendung der Midijobgrenze nun das Jahresentgelt i.H.v. 14.400,- € annehmen (somit würde für 2019 die Midijobgrenze ja nicht in Frage kommen).
Liebe Grüße
Ines M.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Mattick,
warum kommt die Midijob-Grenze nicht in Frage? Wenn der AN das ganze Jahr über die 1.200,00 € bekommt bzw. die letzten Monate auch bekommen hat, dann fällt er ab Juli 2019 in den Übergangsbereich und muss entsprechend abgerechnet werden.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
vielen Dank für die Antwort. Ich hatte erst gedacht, dass die Jahresentgeltgrenzen (hier von 01 - 06/2019 bis 850,- € und ab 07/2019 bis 1.300,- € also für 2019 gesamt 12.900,- €) beachtet werden müssen.
LG Ines M.