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Midijob ab 01.07.2019

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letzte Antwort am 01.07.2019 15:55:36 von inesmattick
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inesmattick
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 3
2558 Mal angesehen

Hallo: Ich habe einen AN, der monatlich 1.200,- € bekommt. Von 01 - 06/2019 gilt kleine Gleitzone. Ab 01.07.2019 liegt die Midijobgrenze bei 1.300,- €.

Meine Frage: Muss ich für die Anwendung der Midijobgrenze nun das Jahresentgelt i.H.v. 14.400,- € annehmen (somit würde für 2019 die Midijobgrenze ja nicht in Frage kommen).

Liebe Grüße

Ines M.

björn
Experte
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Nachricht 2 von 3
812 Mal angesehen

Hallo Frau Mattick,

warum kommt die Midijob-Grenze nicht in Frage? Wenn der AN das ganze Jahr über die 1.200,00 € bekommt bzw. die letzten Monate auch bekommen hat, dann fällt er ab Juli 2019 in den Übergangsbereich und muss entsprechend abgerechnet werden.

Gruß

Björn

inesmattick
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
812 Mal angesehen

Hallo Björn,

vielen Dank für die Antwort. Ich hatte erst gedacht, dass die Jahresentgeltgrenzen (hier von 01 - 06/2019 bis 850,- € und ab 07/2019 bis 1.300,- € also für 2019 gesamt 12.900,- €) beachtet werden müssen.

LG Ines M.

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letzte Antwort am 01.07.2019 15:55:36 von inesmattick
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