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Midijob: Jahresentgeltprognose BAV Gehaltsumwandlung

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letzte Antwort am 24.04.2024 13:26:47 von lohnhilfe
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ulis
Aufsteiger
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Hallo Community,

 

wir übernehmen in 5.2024 einen Lohn. Der Vorberater hat bei einigen AN die AN-finanzierte BAV bei seiner Jahres-Prognose nicht in Abzug gebracht und kam so zum Ergebnis, daß kein Midijob vorliegt.

Das ist doch nicht korrekt, oder?

 

Viele Grüße

 

Ulis

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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Hallo ulis,

 

meines Wissens prüft man die Höhe des voraussichtlich entstehenden sv-pflichtigen Arbeitsentgeltes. Damit sind alle bAV-Beiträge, die das sv-pflichtige Entgelt mindern, abzuziehen.

 

Sofern es sich also im vorliegenden Fall um Entgeltumwandlungen zu einer nach § 42 EStG pauschalbesteuerten Direktversicherung handelt, die aus dem laufenden Entgelt gezahlt wird, wäre das Vorgehen des Vorberaters richtig. Denn diese Art der Entgeltumwandlung bleibt nur dann sv-frei, wenn es sich um die Umwandlung von Einmalbezügen handelt.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

ulis
Aufsteiger
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Danke.

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Hayen
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Ich gebe zu, dass ich es nicht 100% weiß, denke aber dass der Arbeitgeber dann mit Pech doppelt zahlt. 


Einerseits muss er den Pflichtanteil in Höhe von 15% zur bAV zahlen, weil er selber bei einer Gehaltsumwandlung SV-Beiträge spart ...

andererseits zahlt er dann aber wieder mehr, wenn der MA in den Midijob rutscht und die Verteilung nicht mehr zwangsläufig 50% AN zu 50% AG ist. 

 

Ich persönlich würde die bAV daher nicht mit reinrechnen. 

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 5 von 5
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der Pflichtzuschuss hat eine andere gesetzliche Grundlage als die Midijobberechnung, beide sind anzuwenden.

LG
VM
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letzte Antwort am 24.04.2024 13:26:47 von lohnhilfe
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