Liebe Community,
ich habe mal eine Frage zur allegemeinen Handhabung zum Thema Midijob. Ich habe fast 400 MA in der Abrechnung und bin allein. Auf dem Fehlerprotokoll sehe ich natürlich in LODAS den Hinweis Midijob. Aber es gobt immer wieder Lohnerhöhungen bzw Änderungen der Stunden die die MA gehen. Wann entscheidet ihr in der Praxis über Midijob ja oder nein. Zum Jahresende oder zum Beginn des MA, also unterjährig?
Danke
@AnniT2020 schrieb:
Wann entscheidet ihr in der Praxis über Midijob ja oder nein. Zum Jahresende oder zum Beginn des MA, also unterjährig?
Bei Beginn der Beschäftigung und jeder Lohnänderung.
Danke, d.h. wenn MA bei der Betracjtung in der Einstellung ein Midijon wäre dann setzen Sie den Haken und wenn es eine Veränderung in LOhn oder Arbeitszeit (mehr Stunden oder weniger) gibt dann entferne ich den Haken bzw setze ihn falls er durch weniger Stunden in den Midijob Bereich kommt? Das kann ich mehrmals im Jahr? Habe nicht selten den Fall das der MA Midijob ist wenn er anfängt, durch Lohnerhöhungen dann eben nicht mehr und dann mit den Stunden soweit runtergeht das er wieder Midijob ist. Mir fehlt nur in der Praxis die Zeit jeden Monat auf 12 Monate hochzurechnen und genau zu betrachten...leider
Ich habe ein ähnliches Mandat, etwas weniger betroffene Mitarbeiter aber das gleicht sich durch schlimmes Chaos mit Kurzfristigen wieder aus 😉
Leider schlechte Nachrichten: es muss genau so kontrolliert werden, wie von Herrn Lutz erläutert. Und ja manchmal bedeutet dies ein hin- und her bei der Einstufung.
Da die Abrechnung der Gleitzone zwingend anzuwenden ist muss man da leider durch...