Bei einem AN, der regelmäßig glatt 2.000,00 EUR brutto erhält, ohne Sonderzahlungen o. ä. müsste doch eigentlich auch das Kennzeichen Midijob gesetzt werden? Auch wenn es keine Auswirkung auf das SV-Brutto hat.
Aber auf der SV-Meldung würde ja dann das Kennzeichen fehlen?
LODAS bringt mir keinen Hinweis / Fehler ob mit oder ohne Midijob.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ja, dass Kennzeichen Midijob müsste hier gesetzt werden.
Datev gibt vermutlich deswegen (keine Auswirkung auf SV) auch keinen Hinweis. Würde für mich zumindest plausibel klingen.
VG Anja
@NinaJ schrieb:
Aber auf der SV-Meldung würde ja dann das Kennzeichen fehlen?
Nein, ein Entgelt von 2.000 EUR hat -wie Sie schon selbst schreiben- keine Auswirkung auf das SV-Brutto.
Als Kennzeichen sind zu setzen:
Da für die Beitragsberechnung und Beitragstragung bei 2.000 EUR keine Sonderregelung angewandt wird, ist hier also das Kennzeichen 0 zu melden.
Es müsste sonst auch die reduzierte beitragspflichtige Einnahme mit gemeldet werden.