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Midijob / Übergangsbereich Kennzeichen setzen

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letzte Antwort am 23.02.2024 07:13:58 von Uwe_Lutz
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NinaJ
Fortgeschrittener
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Bei einem AN, der regelmäßig glatt 2.000,00 EUR brutto erhält, ohne Sonderzahlungen o. ä. müsste doch eigentlich auch das Kennzeichen Midijob gesetzt werden? Auch wenn es keine Auswirkung auf das SV-Brutto hat.

 

Aber auf der SV-Meldung würde ja dann das Kennzeichen fehlen?

 

LODAS bringt mir keinen Hinweis / Fehler ob mit oder ohne Midijob.

_AnjaA_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
177 Mal angesehen

Hallo,

 

ja, dass Kennzeichen Midijob müsste hier gesetzt werden.

 

Datev gibt vermutlich deswegen (keine Auswirkung auf SV) auch keinen Hinweis. Würde für mich zumindest plausibel klingen.

 

VG Anja

Manchmal ist weniger auch mehr.
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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
169 Mal angesehen

@NinaJ  schrieb:

 

Aber auf der SV-Meldung würde ja dann das Kennzeichen fehlen?

 


Nein, ein Entgelt von 2.000 EUR hat -wie Sie schon selbst schreiben- keine Auswirkung auf das SV-Brutto.

 

Als Kennzeichen sind zu setzen:

 

  • 0 = Die besonderen Regelungen zum Übergangsbereich für die Beitragsberechnung und Beitragstragung wurden in keinem Abrechnungszeitraum des Meldezeitraums angewandt.
  • 1 = Die besonderen Regelungen zum Übergangsbereich für die Beitragsberechnung und Beitragstragung wurden in allen Abrechnungszeiträumen des Meldezeitraums angewandt.
  • 2 = Die besonderen Regelungen zum Übergangsbereich für die Beitragsberechnung und Beitragstragung wurden in mindestens einem Abrechnungszeitraum des Meldezeitraums angewandt und in mindestens einem Abrechnungszeitraum des Meldezeitraums nicht angewandt.

Da für die Beitragsberechnung und Beitragstragung bei 2.000 EUR keine Sonderregelung angewandt wird, ist hier also das Kennzeichen 0 zu melden.

 

Es müsste sonst auch die reduzierte beitragspflichtige Einnahme mit gemeldet werden.

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letzte Antwort am 23.02.2024 07:13:58 von Uwe_Lutz
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