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Mercator Leasing Jobrad Schlussrechnung, welcher Wert für die Versteuerung des geldwerten Vorteils?

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letzte Antwort am 23.05.2024 17:31:39 von Toni_Maccaroni
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Toni_Maccaroni
Einsteiger
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320 Mal angesehen

Hallo,

mein Mandant hat von Mercator-Leasing eine (Kauf-)Rechnung für ein Jobradbekommen bekommen, auf der es keinen Hinweis zum üblichen Marktwert gibt. Auf Anfragen des Mandanten bei der Mercator-Leasing bezüglich des üblichen Marktwertes gab es laut Aussage des Mandanten keine Antwort. Anders als bei der JobRad GmbH finde ich auch keinen Hinweis, dass die Leasinggesellschaft den Vorteil berechnet und die Pauschalsteuern hierfür abgeführt hat. Welchen Wert nimmt man in so einem Fall für die Versteuerung des geldwerten Vorteils?

 

Toni_Maccaroni_1-1716269286987.png

 

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Toni_Maccaroni,


leider können wir Ihnen hierzu keine Empfehlung geben.


Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Hersteller in Verbindung.


Der Brutto-Listenpreis ist für die Berechnung des geldwerten Vorteils zwingend notwendig.


Erfassen Sie die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Firmenrads einschließlich der Umsatzsteuer.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Claudia-
Aufsteiger
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Hallo Toni,

 

nach 3 Jahren mit dem geldwerten Vorteil anzufangen finde ich schon echt gewagt. 

Selbst wenn du jetzt den richtigen Wert bekommst, kannst du keine Nachberechnung für 2021, 2022 usw. mehr machen. Das ganze in 2024 erst zu versteuern wäre sowieso falsch. Wird also sowieso Prüferfutter werden.

 

Zu jedem Jobrad/Leasing gehört eine Bestellbestätigung und ein Vertrag. Dieser sollte dem Mandanten vorliegen.

Auf diesen steht immer zu 99% der Listenpreis. Was du hier hast ist ja nur die Schlussrechnung.

Wobei ich mir vorstellen könnte, dass der Objektwert vielleicht sogar der Listenpreis mal war. Aktuell liegen die Dinger je nach Größe und Ausstattung bei 1500 - 2100 EUR. Dank der Inflation könnte ich den Objektpreis aus 2021 als angemessen halten. Ist aber nur eine Vermutung. 

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Toni_Maccaroni
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
191 Mal angesehen

Hallo Claudia, danke für deine Antwort🙂

 

Ich habe den Sachverhalt nicht klar genug dargestellt...

Es geht um den üblichen Marktwert (zum Ende der Laufzeit) bei Übernahme des Rades. 

Da mir kein Wert vorliegt habe ich jetzt 40% des (auf volle hundert abgerundeten Brutto-)Anschaffungspreises genommen und nach §40a EStG pauschal mit 25% versteuert. 

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Toni_Maccaroni
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
186 Mal angesehen

40a EStG ist als Rechtsgundlage natürlich Quatsch🙄

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letzte Antwort am 23.05.2024 17:31:39 von Toni_Maccaroni
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