Hallo, ein AN ist seit 2021 krank und seit 01.08.2022 bis vorerst 2027 in voller Erwerbsminderungsrente.
In 11/22 wurde rückwirkend eine 34 Abmeldung vorgenommen auf Grund von Ende Krankengeld/ Beginn volle E-Rente. Nun werden aber monatlich weiterhin Meldungen (BN) an die SOKA Dach gemeldet und die schickt auch immer Schreiben an den Mdt... Für sie ist der AN nicht abgemeldet, die wollen aber eine Abmeldung. Der AN ist nicht gekündigt - das Arbeitsverhältnis ruht bis er eventuell wieder genesen ist. Was genau sollte ich tun?
Hallo @SabBRB,
eine Abmeldung im Baugewerbe erfolgt nur mit dem Austrittsdatum.
Da der Mitarbeiter im Dachdeckerhandwerk tätig ist und nicht ausgetreten ist, muss für volle Unterbrechungsmonate beim Mitarbeiter unter Personaldaten | Baulohn | Allgemeine Daten, Registerkarte Baunebengewerbe in der Gruppe Dachdeckerhandwerk im Feld Kennzeichen für LAK die Auswahl Krank/Mutterschutz getroffen werden.
Dadurch wird eine Meldung an die SOKA-Dach vorgenommen, dass der Mitarbeiter unterbrochen ist.
Wichtig: Der Mitarbeiter muss mit abgerechnet werden, damit die Meldung erstellt wird.
Vielen Dank @Kristin_Frohmeyer .
Aber ich komme ja nur noch an Januar 2023 ran, in welchen Monat müsste ich denn tatsächlich zurück gehen?
Hallo,
die Einstellung muss ab dem ersten vollen Unterbrechungsmonat hinterlegt werden.
In LODAS können Sie Nachberechnungen ausschließlich für das aktuelle Jahr und Vorjahr vornehmen.
Daher empfehlen wir in diesem Fall die Angaben ab 01/2023, sofern der Mitarbeiter bereits ab Januar 2023 voll unterbrochen ist, unter Personaldaten | Baulohn | Allgemeine Daten, Registerkarte Baunebengewerbe in der Gruppe Dachdeckerhandwerk im Feld Kennzeichen für LAK die Auswahl Krank/Mutterschutz zu hinterlegen.