Guten Morgen,
ich habe folgende Frage:
Ein Mandant hat in 02/2020 den letzten Angestellten gehabt. Dort wurde die UV_Meldung 06 erstellt. Jetzt wurde der Betrieb eingestellt zu 05/2021. Das Ende habe ich eingegeben sowie den Meldegrund UV05, allerdings macht er die Abmeldung nicht.
Muss ich den abzurechnenden Monat des letzten Arbeitnehmers mit 06/2021 eingeben, Abrechnung durchführen damit er die Meldung UV05 beim Monatsabschluss erstellt? So lese ich es im Dokument 5303208. Bin mir allerdings unsicher.
Hoffe ihr könnte mir helfen.
Schöne Grüße
Daniela
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Daniela,
Sie vermuten richtig. Um für 2021 eine UV-Meldung mit dem Meldegrund UV05 "Einstellung des Betriebes" abzugeben, müssen Sie, wie in unserem Dokument 5303208 Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Beispiele und Lösungen für Lohn und Gehalt Kap. 5 beschrieben, den letzten abzurechnenden Monat ihres Mitarbeiters auf 06/2021 hochsetzen und eine Lohnabrechnung mit Nachberechnung auf 01/2021 durchführen.
Mit dem anschließenden Monatsabschluss wird dann der entsprechende digitale Lohnnachweis erstellt.
Vielen lieben Dank.