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Meldung BG bei Lohnende unterjährig

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letzte Antwort am 15.02.2019 09:00:03 von Vanessa_Mertel
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veronikaprüll
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Wir haben aktuell in Lodas einen Mandanten, der nur bis März 2018 Mitarbeiter hatte. Leider klappt jetzt die Meldung der Berufsgenossenschaft über DATEV nicht und wir würden gerne eine händische Meldung über sv.net vermeiden (zudem wird hier nach einem Kennwort gefragt, was wohl nicht vorliegt). Kann man hier z.B. mit dem hochsetzen des Lohns auf Dezember 2018 und einer Wiederabrechnung die Meldung der BG für 2018 noch erstellen (damit uns das Programm die Lohnwerte aufaddiert etc.)?! Oder gibt es andere Ideen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Vorschläge!

björn
Experte
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Nachricht 2 von 3
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Guten Morgen Frau Prüll,

ich habe in dem Fall die BG mit dem Tatbestand "... keine Neueinstellungen geplant" zum Zeitpunkt des Austritts des letzten Mitarbeiter hinterlegt und dann alle Monate bis Dezember noch abgerechnet.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1157 Mal angesehen

Hallo zusammen,

das Vorgehen, die Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft zum Ablauf des letzten abgerechneten Monat mit dem Sondertatbestand "Beschäftigungsende aller Mitarbeiter, keine Neueinstellungen geplant" zu beenden, ist korrekt.

Damit wird der digitale Lohnnachweis erstellt und übermittelt wird, senden Sie eine Wiederabrechnung komplett für den letzten Abrechnungsmonat.

Freundliche Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.02.2019 09:00:03 von Vanessa_Mertel
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