Hallo liebe Community und DATEV,
zum 01.01.2023 soll ein neues Meldeverfahren zur Neuanmeldung von Firmenkonten bei Krankenkassen eingeführt werden. Die notwendigen Angaben zu seiner Einrichtung stellen Firmen auf elektronische Anforderung der jeweiligen Krankenkasse bereit. Auch Änderungen sind über das neue Verfahren elektronisch zu melden.
Hintergrund: Wenn ein Unternehmen erstmalig eine DEÜV-Meldung oder einen Beitragsnachweis für einen Beschäftigten übermittelt, werden von den Einzugsstellen/Krankenkassen oft Fragebögen in Papierform versandt, um alle erforderlichen Daten einzuholen.
Das neue Meldeverfahren soll in das vorhandene DEÜV-Meldeverfahren integriert werden. Die Krankenkasse meldet mit dem Datensatz "Krankenkassenmeldung (DSKK) die Anforderung zur Eröffnung des Firmenkontos mit dem neuen Abgabegrund 06 "Anforderung Arbeitgeberdaten".
Die Übermittlung der entsprechend notwendigen Angaben durch die Arbeitgeber erfolgt mit dem neuen Datensatz "Arbeitgeberkonto" (DSAK). Der entsprechende Abgabegrund lautet 01 "Rückmeldung zur Anforderung"
Über SV-Net funktioniert das schon.
Wann ist es bei der DATEV für LODAS soweit?
LG
Ines M.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Ines M,
DATEV wird zum 01.07.2023 ein Verfahren für die Einrichtung der Arbeitgeberkonten anbieten.
Sobald wir mehr wissen, werden wir gerne darüber informieren.