Liebe Community,
ich habe eine Mitarbeiterin die Steuer und Sozialversicherungsbeiträge in Österreich abführen muss, jedoch nach wie vor bei ihrem Arbeitgeber, mit Sitz in Deutschland, beschäftigt ist.
Nach tel. Auskunft der deutschen Krankenkasse muss hier ein Meldegrund 33 abgesetzt werden.
Was muss ich einsteuern, dass diese DEÜV Meldung zum 28.02.2023 generiert wird?
Vorab vielen Dank für Unterstützung 🙂
Hallo,
mit welcher Personengruppe soll der Mitarbeiter denn laut der Krankenkasse künftig abgerechnet werden?
Generell wird durch die Eingabe einer weiterführenden Personalnummer und einem Austrittsdatum eine Abmeldung mit Grund 33 durchgeführt.
Es ist aber zu klären, wie die weiteren Abrechnungen durchgeführt werden müssen.
Hallo,
nach wie vor mit PGR 101, da die Mitarbeiterin weiterhin sozialversicherungspflichtig abzurechnen ist - nur die Beiträge werden in Österreich abgeführt.
Viele Grüße und weiterhin vielen Dank für Rückmeldung.
Hallo,
eine DEÜV-Meldung mit Grund 33 (Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis) wird in LODAS bei einem Wechsel der Personengruppe oder des Rechtskreises erstellt.
Wird ein Arbeitnehmer unter einer neuen Personalnummer fortgeführt, kann unter Personaldaten | Personaldaten, Registerkarte Sonstiges eine weiterführende Personalnummer erfasst werden. Bei Austritt wird mit dieser Eingabe die DEÜV-Meldung mit Grund 33 statt 30 erstellt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 1070216 - DEÜV-Meldungen.