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Meldebescheinigung zur sozialversicherung vs geamt lohn

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letzte Antwort am 10.02.2024 17:28:35 von MikeWHerbs
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YoursAK
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Liebe alle,

 

könnte jemand von euch erklären, warum das Bruttoarbeitsentgelt, das auf meiner Meldebescheinigung zur Sozialversicherung angegeben ist, niedriger ist als das tatsächliche Bruttogehalt, das dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird? (Der Unterschied beträgt etwa 20.000 Euro). PS: Der Arbeitgeber hat seinen Sitz außerhalb Deutschlands, sodass der Arbeitnehmer das Gehalt auf sein Konto erhält, ohne Abzug von Einkommensteuer abzüglich der Sozialbeiträge. Die Einkommensteuer wird dann von ihm alle drei Monate selbst bezahlt. Zusätzlich, welchen der beiden Beträge - den auf der Meldebescheinigung angegebenen oder den tatsächlich erhaltenen Gesamtsalär - sollte er in der Einkommensteuererklärung angeben?

 

Vielen Dank!

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


pauschal können wir den Sachverhalt nur schwer beurteilen.
Auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung wird nur das sozialversicherungspflichtige Entgelt ausgegeben.
Rechnen Sie eventuell Entgelt ab, das nicht sozialversicherungspflichtig ist?

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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cro
Experte
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@YoursAK  schrieb:

Liebe alle,

 

könnte jemand von euch erklären, warum das Bruttoarbeitsentgelt, das auf meiner Meldebescheinigung zur Sozialversicherung angegeben ist, niedriger ist als das tatsächliche Bruttogehalt, das dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird? (Der Unterschied beträgt etwa 20.000 Euro).................................


Vielleicht liegt es an der Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung von jährlich 87.600 € in 2023.  Bei der Lohn-/Einkommensteuer gibt es diese Grenze nicht.

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vw
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Hallo,


@YoursAK  schrieb:

Zusätzlich, welchen der beiden Beträge - den auf der Meldebescheinigung angegebenen oder den tatsächlich erhaltenen Gesamtsalär - sollte er in der Einkommensteuererklärung angeben?

Vielen Dank!

hatten wir das nicht schon einmal?

https://www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/Bruttoarbeitslohn-v-s-Bruttoarbeitsentgelt/m-p/399983/highlight/true#M25992 f.

 

Auf der Meldebescheinigung ist nur das SV-Brutto angegeben, das insbesondere bei Überschreiten der BBG vom Steuer-Brutto abweicht. Es können im "Gesamtsalär" ggf. auch steuer- und SV-freie Entgeltbestandteile enthalten sein.

 

Meine Empfehlung: am Besten den StB/ die StBin fragen.

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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MikeWHerbs
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High,

 

Das Steuer-Brutto nehmen/eintragen😎

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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vw
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@MikeWHerbs  schrieb:

High,

 

Das Steuer-Brutto nehmen/eintragen😎

 

Gruss Mike


Wenn er denn eine Lohnabrechnung hat, aus der das (deutsche) Steuerbrutto hervorgeht ... 😎

Wissen wir alles nicht. Und diese Antwort ist bereits in dem anderen Beitrag gegeben worden ...

 

@YoursAK schieb:

PS: Der Arbeitgeber hat seinen Sitz außerhalb Deutschlands, sodass der Arbeitnehmer das Gehalt auf sein Konto erhält, ohne Abzug von Einkommensteuer abzüglich der Sozialbeiträge.

 Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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MikeWHerbs
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High,

 

tja, da wir/ich nichts wissen war meine Antwort, auch auf den früheren Beitrag gemuenzt, wohl sinnfrei.

 

Da sollte ich es wohl dabei belassen😎

 

Gruss Mike

 

Aber nett ist dass jemand Einkommensteuer ohne das seltsame "s" schreibt😁

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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letzte Antwort am 10.02.2024 17:28:35 von MikeWHerbs
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