Guten Morgen Community,
unser Mandant hat mit seinem Mitarbeiter eine Vereinbarung über eine unbezahlte Freistellung zwecks Besuch einer Meisterschule abgeschlossen.
Bafög und KFW Kredit decken nur die Kosten für die Meisterschule.
Kann der Arbeitgeber sich mit Fahrtkostenerstattungen beteiligen ?
Viele Grüße
Dann wäre es halt keine unbezahlte Freistellung. Oder der AG zahlt die Fahrtkostenerstattung im ersten Monat, nachdem der Mitarbeiter zurück ist.
Hier ist zu berücksichtigen als was der Fahrkostenzuschuss zu bewerten ist.
Ich gehe davon aus, dass die Meisterschule zur ersten Tätigkeitsstätte geworden ist. Somit sind Reisekosten ausgeschlossen. Hier sollte genauer geprüft werden.
Außerdem stellt sich die Frage, ob ein Zuschuss auf Bafög angerechnet wird.
Hallo Community,
vielen Dank für Eure Unterstützung.
Die Anrechnung auf Bafög sehe ich auch als Problem.
Eine Erstattung Fahrtkosten für Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte lässt sich m.E. nicht darstellen, da keine Abrechnung erfolgt.
Viele Grüße