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Mehrfachbeschäftigung

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letzte Antwort am 10.04.2024 17:04:33 von Wolfgang_Stein
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KNmyt
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo ihr Lieben,

 

Wir Hauptarbeitgeber haben eine MA die seit 02/2023 eine Mehrfachbeschäftigung ausübt. Wir wussten davon aber hatten in Datev nichts weiter erfasst dazu. Meine Fragen hierzu: 

 

1) Muss man immer den Haken bei Mehrfachbeschäftigung setzen auch als Hauptarbeitgeber? 

2) Gibt es einen Unterschied in der Erfassung in Datev wenn der Zweitjob unter 520 Euro liegt? Wenn ja welchen? 

 

Wir hatten nun im Februar im Reiter Mehrfachbeschäftigung in manchen Monaten Anforderung liegt vor (Rückmeldeverfahren) drin stehen. Im März waren auf einmal dann Beträge bei Angaben zu Entgelten aus anderen Beschäftigungen drin und es hat eine saftige Nachberechnung ausgelöst 


3) Wurde überhaupt eine GKV Meldung abgesetzt wenn der Haken bei Mehrfachbeschäftigung nicht aktiv war von unserer Seite?

4) Wie kann ich nun überprüfen ob diese Nachberechnung gerechtfertigt war? Ich kann leider keine Auswertung dazu finden da dies wie ich verstanden habe eine temporäre Auswertung ist. 

 

Ich danke euch schonmal im Voraus!

 

 

 

 

 

rschoepe
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
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@KNmyt  schrieb:

1) Muss man immer den Haken bei Mehrfachbeschäftigung setzen auch als Hauptarbeitgeber? 


Ja, vorausgesetzt


@KNmyt  schrieb:

2) Gibt es einen Unterschied in der Erfassung in Datev wenn der Zweitjob unter 520 Euro liegt? Wenn ja welchen?


Mehrfachbeschäftigung gilt immer für Beschäftigungsverhältnisse gleicher Art. Also SV-pflichtig (Stkl. 1-5) + SV-pflichtig (Stkl. 6) oder Minijob + Minijob (+ Minijob …), in letzterem Fall dürfen in Summe maximal 538,- Euro verdient werden. SV-pflichtig + Minijob ist keine Mehrfachbeschäftigung, da darf man aber maximal einen Minijob haben, alle weiteren werden SV-pflichtig (Stkl. 6).


@KNmyt  schrieb:

4) Wie kann ich nun überprüfen ob diese Nachberechnung gerechtfertigt war? Ich kann leider keine Auswertung dazu finden da dies wie ich verstanden habe eine temporäre Auswertung ist.


Du findest im Übernahmeprotokoll die Übermittlung der Krankenkasse.

rschoepe_0-1712230499115.png

 

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KNmyt
Beginner
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Nachricht 3 von 4
119 Mal angesehen

Hallo Rschoepe, 

 

Vielen Dank für deine Anwort, das hat mir sehr weiter geholfen! 

Bezüglich des Übernahmeprotokolls war es mir schon bewusst, dass ich dort die Rückmeldung der Krankenkasse einsehen kann. Aber ich meinte wie ich die Auswertung bekomme in der ich sehe was wir der Krankenkasse gemeldet haben. DIe GKV Meldung das müsste die Auswertung 58 sein. 

 

Laut Datev: 

 

Die GKV-Monatsmeldung mit dem Meldegrund 58 wird erstellt, wenn Sie die Stammdaten mit einer Erst- oder Wiederabrechnung in das Rechenzentrum senden. Die Auswertung 58 ist nicht als Standardauswertung hinterlegt und kann deshalb nur temporär unter Mandantendaten | Temp.12 Apr 2021

 

 

Wird mir das hier rückwirkend nochmal angezeigt wenn ich die Auswertungen anfordere? 

Liebe Grüße 

KNmyt

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
64 Mal angesehen

Hallo,


die Auswertung 58 kann über die temporäre Auswertungssteuerung angefordert werden.


Den Auswertungsabruf können Sie über Mandantendaten | Temp. Auswertungssteuerung | Auswertungsabruf Mandant oder Auswertungsabruf Mitarbeiter durchführen.


Auswertungen für Vormonate können nur für das laufende Jahr und für das Vorjahr angefordert werden.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.04.2024 17:04:33 von Wolfgang_Stein
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