Ein Mitarbeiter eines Mandanten bekommt lediglich einen PKW gestellt. Der Sachbezug liegt bei ca. 600,00 €. Im Hauptjob verdient er über 8.000,00 € brutto und liegt über den BBG für KV, RV, AV.
Nun würden ja keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge anfallen und der Hauptarbeitgeber bezahlt bereits die Höchstsätze zum Sozialversicherungsbeitrag.
KV ist freiwillig in der GKV mit Zuschuss des Hauptarbeitgebers, der den Beitrag auch abführt.
Nun stellt sich die Frage, was geschlüsselt werden muss. Erfolgt dann dennoch ein quotale Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge, was ja nicht zutreffend wäre.
Wenn wir Mehrfachbeschäftigung schlüsseln und auch die Angaben zum Entgelt aus erster Beschäftigung und das Gesamtentgelt erfassen, wird dennoch ein Sozialversicherungsbeitrag abgezogen bzw. vom Nebenarbeitgeber fällig gestellt.
Ist dies so korrekt und erfolgt dann nach der Verarbeitung zu einem späteren Zeitpunkt eine Korrektur, denn von der Logik her, wäre es ja nicht zutreffend, wenn der Hauptarbeitgeber nun weniger Sozialversicherungsbeitrag entrichten müsste.
Hallo,
ich habe auch eine MFB über der BBG.
Es ist MFB/West geschlüsselt und das lfd. beitragspflichtige Entgelt aus allen Beschäftigungen in allen Zweigen eingegeben.
Dann erfolgt der Abgleich mit der BBG und die ggf. anteilige Abführung der Beiträge.
Bei mir funktioniert das problemlos.
Aber bitte beachten: diese Eingabe muss für jeden Monat einzeln gemacht werden!
Also nicht im Januar eingeben und im Februar werden die Daten übernommen. Wenn in einem Monat nichts eingegeben ist funktioniert das nicht, denn dann sind die Felder leer.
Viele Grüße
Und ich hoffe, dass es sich bei dem Mitarbeiter des Mandanten nicht um einen Familienangehörigen handelt - in dem Falle sähe ich die alleinige Entlohnung per PKW kritisch.
Moin,
es ist korrekt, dass in dem Fall der Hauptarbeitgeber weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlt.
Beschrieben und mit Beispielen berechnet ist dies im Dokument https://apps.datev.de/dnlexka/document/5303333
Viele Grüße
Uwe Lutz