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Mehrfachbeschäftigung Entgelt über BBG erfassen - Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 02.02.2022 13:10:01 von AK48599
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Sahin1
Einsteiger
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Hallo Leute,

 

ich habe folgendes Problem mit dem o.g. Thema.

Ich habe einen Mitarbeiter der ab Januar 2022 eine zweite Beschäftigung aufgenommen hat.

Beide Arbeitgeber werden von mir abgerechnet. 

Er ist bereits mit seiner ersten Beschäftigung über der BBG und ist privat versichert.

 

Laufendes SV-Brutto Arbeitgeber A: 10.000,00€

Laufendes SV-Brutto Arbeitgeber B: 4166,67€

 

Ich habe folgendes beim Arbeitgeber A erfasst: 

 

Auf der Mitarbeiterebene:

Stammdaten -> Sozialversicherung -> Mehrfachbeschäftigung -> Allgemein

Angaben zur Mehrfachbeschäftigung

Gültig ab 01/2022

Hacken bei Mehrfachbeschäftigung gesetzt 

Laufendes Entgelt aus anderen Beschäftigungsverhältnissen:  4.166,67€

Angaben zur freiwilligen KV/PV

Hacken gesetzt 

 

Register Entgelt über BBG

KV/PV: ja 14.166,67€

RV: ja 14.166,67€

AV: ja 14.166,67€

 

Ich habe folgendes beim Arbeitgeber B erfasst: 

 

Auf der Mitarbeiterebene:

Stammdaten -> Sozialversicherung -> Mehrfachbeschäftigung -> Allgemein

Angaben zur Mehrfachbeschäftigung

Gültig ab 01/2022

Hacken bei Mehrfachbeschäftigung gesetzt 

Laufendes Entgelt aus anderen Beschäftigungsverhältnissen:  10.000,00€

Angaben zur freiwilligen KV/PV

Hacken gesetzt 

 

Register Entgelt über BBG

KV/PV: ja 14.166,67€

RV: ja 14.166,67€

AV: ja 14.166,67€

 

Wäre das so Richtig? Das ist meine erste Mehrfachbeschäftigung. 🙂 

 

f_hirt
Einsteiger
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Hallo Sahin 1,

ich rechne mit LODAS aber die Berechnung ist ja die gleiche:

Haken bei Mehrfachbeschäftigung und dann bei Entgelt über BBG:

Auswahl Rechtskreis Ost oder West

KV/PV ja 9.004,17 (AG A nur max. bis BBG 4.837,50 + AG B 4.166,67)

RV + AV ja 10.916,67 bei Rechtskreis Ost (AG A nur bis max. BBG 6.750,- + AG B 4.166,67) oder

RV + AV ja 11.216,67 bei Rechtskreis West (7.050+4166,67)

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AK48599
Einsteiger
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Hallo Sahin1.

 

die Berechnung ist nicht korrekt. Das Entgelt der ersten Beschäftigung muss auf die Bemessungsgrenzen gekürzt werden und auch die AG-Anteile für die private KV/PV-Zuschüsse  müssen dementsprechend zwischen den Arbeitgebern prozentual aufgeteilt werden, Die beiden Verdienste einfach zusammenzurechnen, funktioniert nicht. Ich habe das DATEV-Dokument mit Beispiel beigefügt (Werte 2021), damit man die Werte nachvollziehen kann. ich habe mir eine Excel-Liste erstellt, damit ich die Werte bei Veränderungen besser abgleichen kann. Bei der Berechnung muss das sv-pflichtige Entgelt berücksichtigt werden, manche vergessen dabei die Entgeltumwandlung abzuziehen.  Ein Highlight der Lohnabrechnung. 

 

Gruß
AK

AK48599
Einsteiger
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letzte Antwort am 02.02.2022 13:10:01 von AK48599
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