Die Arbeitnehmerin ist seit Beginn ihrer Beschäftigung als Mehrfachbeschäftigte angelegt und das Verfahren hat auch problemlos funktioniert (auch zum Jahreswechsel), solange sie gesetzlich krankenversichert war. Ab dem nächsten Monat ist sie privat krankenversichert. Mir geht es um die Berechnung des AG- Zuschusses zur PKV. Die Angaben zur privaten Versicherung habe ich gemacht und auch die Angaben zum Monatsbeitrag erfasst. In der Probeabrechnung wird der maximale Zuschuss des AG als Netto-Bezug ausgewiesen (so als gäbe es kein 2. Beschäftigungsverhältnis), obwohl alle Einträge im Feld Mehrfachbeschäftigung unverändert blieben- also die Daten des 2. Beschäftigungsverhältnisses noch aktiv sind. Es müsste doch als Zuschuss der Betrag verhältnismäßig errechnet werden, der sich aus dem Gehaltsverhältnis beider Gehälter ergibt, so wie auch bei der gesetzlichen KV. Sind noch irgendwelche Eingaben zu machen bzw. wie muss ich vorgehen?
Hallo,
haben Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung in der Registerkarte "Entgelt über BBG" das beitragspflichtige Entgelt aus beiden Beschäftigungsverhältnissen für jeden einzelnen Monat erfasst?
Die Eingaben pro Zuordnungsmonat sind notwendig, damit programmseitig eine Verhältnisrechnung durchgeführt kann.
Weitere Informationen zum Thema Mehrfachbeschäftigung entnehmen Sie bitte unserem Hilfe-Dokument 5303334.