Hallo,
wir gewähren allen Mitarbeitenden eine Betriebliche Krankenversicherung. Der monatliche Beitrag beträgt 45,00 EUR. Dieser wird mit der Lohnart 2480 Sachbezug st-u. sv-frei abgerechnet.
Jetzt erhält ein Mitarbeitender zusätzlich ein Arbeitgeberdarlehen, welches die Freigrenze von 2.600 EUR überschreitet. Somit entsteht ein geldwerter Vorteil. Wird automatisch durch LuG mit der Lohnart 2720 Zinsvorteil/geldwerter Vorteil abgerechnet.
Zusätzlich erhält der Mitarbeitende einen Tankgutschein in Höhe von 40,00 EUR (es liegt kein persönlicher Anlass vor!). Abrechnung mit der Lohnart 2480!
Mit der Abrechnung erkennt LuG nicht automatisch, dass die Freigrenze von 50,00 EUR überschritten wird und der Gesamtbetrag st- u. sv-pflichtig abgerechnet werden müsste.
Besteht in solchen Fällen für mich Handlungsbedarf? Muss ich selbst die Lohnarten in st- u. sv.pflichtige Lohnarten umwandeln? Oder gibt es eine Möglichkeit, dass LuG selbst umwandelt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bei Überschreitung der 50 EUR-Freigrenze wird in DATEV Lohn und Gehalt die Hinweismeldung #LN09534 im Verarbeitungsprotokoll ausgegeben.
Eine automatische Umwandlung in eine steuerpflichtige Sachbezugslohnart nimmt DATEV Lohn und Gehalt nicht vor.
Hier besteht für Sie tatsächlich Handlungsbedarf.