abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Manuelle Anpassung bei Pfändung / rückständigem Unterhalt

1
letzte Antwort am 31.10.2024 12:01:28 von Betül_Kilic
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
UDM
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
188 Mal angesehen

Liebe Community,

 

wir haben einen Mitarbeitenden, der eine laufende Unterhaltspfändung hat. So weit so gut.

Nun ist er mehrere Monate ausgefallen und war im Krankengeldbezug. In dieser Zeit ist der Unterhalt als rückständiger Unterhalt aufgelaufen und wird uns auch im Berechnungsschema korrekt angezeigt.

Nun hat der Mitarbeitende aber Unterhalt für diese Monate privat und direkt an das Jugendamt überwiesen. Die Bestätigung liegt uns vor. Wo im System (Lodas) habe ich im Bereich der Pfändung eine Möglichkeit diesen Betrag vom rückständigen Unterhalt abzuziehen? Dieser ist ja nachweislich beim Gläubiger angekommen.

 

Danke für eure Tipps vorab!

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
138 Mal angesehen

Hallo,


wir raten davon ab, bei einer laufenden Pfändung, Daten zu ändern.


Unter Personaldaten | Entlohnung | Pfändung, Registerkarte Unterhaltspfändung wird der rückständige Unterhalt bei Beginn der Pfändung eingetragen.


Für die bestehende Pfändung kann ein Endedatum erfasst und im Anschluss eine neue Pfändungsnummer angelegt werden.

 

Hierfür erfassen Sie in der bestehenden Pfändung unter Personaldaten | Entlohnung | Pfändung, Registerkarte Allgemeine Angaben das Datum Letzte Abrechnung

 

Legen Sie dann eine neue Pfändungsbeschlussnummer, bei der Sie den neuen rückständigen Unterhalt angeben können.  

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument Unterhaltspfändung abrechnen - Beispiel LODAS

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
1
letzte Antwort am 31.10.2024 12:01:28 von Betül_Kilic
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage