Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich bin ziemlich neu in der Materie "Datev".
Wenn in der Mandanteneinstellung eine Funktion zu den festen und regelmäßigen Arbeitszeiten eingestellt ist und der MA Gehalt bezieht, darf man diese Einstellung beim MA ändern, wenn das gewünschte Ergebnis nicht erzielt wird?
Der MA wsr wegen seinem kranken Kind zuhause und das System rechnet bei der 30stel Funktion bei 31 Arbeitstagen keine 2 Ausfalltage aus. Darf ich dann beim MA einfach auf tatsächliche Tage umstellen oder ist das gesetzlich nicht erlaubt?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Viele Grüße
Claudia
Doch, das ist möglich und zum Teil auch nötig. Kann man individuell beim AN hinterlegen.
Hallo,
ich habe als Standard die tatsächlichen Kalendertage überall eingestellt. Laut Krankenkasse ist es egal welche Schlüsselung man nimmt.
Grüße
Berthold Berger
Danke.