Hallo,
ich habe einen gewerblichen AN mit 4 Tagewoche.
Er hat einen Grundanspruch bei Vollzeit von 9,5% / 25 Tage
Somit hat er 20 Tage Anspruch (1,6666 pro Monat).
Wie erfasse ich das in Lodas ??
Mit dem BS 88 lassen sich leider nur ganze Zahlen erfassen.
Danke für Info !
@wolfram schrieb:Hallo,
ich habe einen gewerblichen AN mit 4 Tagewoche.
Er hat einen Grundanspruch bei Vollzeit von 9,5% / 25 Tage
Somit hat er 20 Tage Anspruch (1,6666 pro Monat).
Wie erfasse ich das in Lodas ??
Mit dem BS 88 lassen sich leider nur ganze Zahlen erfassen.
Die Urlaubstage werden kaufmännisch gerundet:
► Leitfaden_fuer_Arbeitgeber.pdf, Seite 27
► Urlaubsberechnung - Malerkasse
In der Webversion wurde dieser Hinweis leider vergessen.
Hinweis:
Sie sollten darauf achten, dass die automatische Ermittlung der Urlaubstage von einem 5-Tage-Beschäftigten ausgeht, eine 4-Tage-Woche also nicht berücksichtigt wird.
► Urlaub abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center, Punkt 3.1
Daher müssen die auflaufenden Urlaubstage bei einer Teilzeitbeschäftigung manuell korrigiert werden:
► Urlaub - Maler- und Lackiererhandwerk - DATEV Hilfe-Center, Punkt 3.2
Hallo und Danke für die Info.
Das ist mir soweit auch klar, aber wie setzte ich das praktisch in Lodas um ?
Das geht ja nie genau auf. Nach z.B. 2 Beschäftigungsmonaten weist mir Lodas 4,16 Tage aus, es wären aber 3,33.
Ich kann aber dann nur 1 Tag glatt mit -1 BS 88 kürzen.
Also steht ja nie der korrekte Anspruch auf der Abrechnung, was dann wieder zu Nachfragen führen wird ?
Im Bauhauptgewerbe ist die mit kürzen der Beschäftigungstage wesentlich einfacher und genauer darstellbar ..
@wolfram schrieb:Hallo und Danke für die Info.
Das ist mir soweit auch klar, aber wie setzte ich das praktisch in Lodas um ?
Die Dokumente habe ich verlinkt.
Das geht ja nie genau auf. Nach z.B. 2 Beschäftigungsmonaten weist mir Lodas 4,16 Tage aus, es wären aber 3,33.
Ich kann aber dann nur 1 Tag glatt mit -1 BS 88 kürzen.
Also steht ja nie der korrekte Anspruch auf der Abrechnung, was dann wieder zu Nachfragen führen wird ?
Wo werden denn die 4,16 Tage ausgewiesen? Doch nicht in der Baulohn-Statistik?
Abgesehen davon nutzen Sie anscheinend die DATEV-Lösung
für die Urlaubsab-/-berechung, Diese führt in aller Regel zu viel Abstimmarbeiten, weil immer der Urlaub aus dem Restguthaben berechnet wird und es so zu unterschiedlichen Beträgen für einen Urlaubstag kommt.
Die malerkasse ist mit der Art der Berechnung nicht glücklich (persönliche Aussage bei einem Präsenzseminar), denn die Berechnung der malerkasse selbst wird immer nach dem verlinkten Berechungsschema vorgenommen.