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Mahlzeiten an Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 09.10.2024 11:19:57 von t_r_
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KR1
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

bei der Überschrift denkt ihr sicherlich, dass das Thema schon sprichwörtlich zerkaut ist 😆, aber ich habe ein Brett vorm Kopf. 

Datev KI Werkstatt hilft mir leider auch nicht 😕

 

Mein Mandant (Hotel) kocht täglich ein extra Essen nur fürs Personal. 

Dieses Essen wird zum "normalen" Preis an die Arbeitnehmer ausgegeben, die Arbeitnehmer zahlen den üblichen Preis (die Mahlzeit kann aber nicht von fremden dritten über die Speisekarte erworben werden), welcher als Nettoabzug über die Lohnabrechnung einbehalten wird. Eine Zuzahlung / Verbilligung vom Arbeitgeber gibt es nicht.

 

Habe ich hier Sachbezug / geldwerter Vorteil? 

 

Kann ich die Zahlung des AN einfach im Netto abziehen, oder habe ich sonstige Auswirkungen? 

 

Ich danke euch!! 😊

 

t_r_
Allwissender
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Hallöchen,

 

nö, alles gut. Die Mitarbeiter löffeln die Suppe durch die Zahlung doch schon selbst aus, 🤣

 

Nettoeinbehalt auf die Abrechnung, dokumentieren und fertig.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

KR1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Wenn der AG den Preis auf unter amtlichen Sachbezug errechnen würde, habe ich auch kein Problem? 

 

Er macht einen großen Eintopf, umgerechnet 2,10 € pro Person. 

Alles gut, wenn ich im Netto 2,10 € einbehalte? 

 

 

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t_r_
Allwissender
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392 Mal angesehen

@KR1  schrieb:

 

Er macht einen großen Eintopf, umgerechnet 2,10 € pro Person. 

Alles gut, wenn ich im Netto 2,10 € einbehalte? 

 

 


Immer diese Spitzfindigkeiten. 😁 Nöö, dann leider nicht. Hier gilt der Sachbezugswert. Es ist doch auch eher unwahrscheinlich, dass ein Mittagessen tatsächlich unter EUR 4,13 irgendwo angeboten wird. Es wäre ja, würde die Bewertung nicht mit dem Sachbezugswert erfolgen, der übliche Endabgabepreis am Abgabeort mit üblichen Preisnachlässen gelten. Selbst eine günstige Suppe landet dabei in der Regel nicht mehr unter EUR 4,13.

 

 

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letzte Antwort am 09.10.2024 11:19:57 von t_r_
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