Hallo!
Wir haben bei einem Mandanten Maler Urlaub gebucht.
Es werden z. B. 10 Tage als Urlaubsentgelt abgerechnet mit einer Summe von 1298,01 Euro.
Wir können diese Summe rechnerisch nicht nachvollziehen. Der Mitarbeiter hat einen Stundenlohn von 20,40 Euro und hat 78 Stunden Urlaub.
In der Probeabrechnung bekommen wir den Hinweis, dass die erfassten Urlaubstage den Urlaubsanspruch überschreiten und nur bis zum Anspruch ausgezahlt wurden.
Uns ist aktuell leider nicht klar, ob wir tätig werden müssen, oder ob es sich "nur" um einen Hinweis der Datev handelt?
Wir haben die Datev Dokumente bereits mehrfach studiert.
Wie berechnen wir den Urlaub anteilig ei einem Eintritt z.B. am 19.02.?
Hallo,
also ich rechne dann auch nur den tatsächlich vorhandenen Urlaub ab, der auf der Lohnabrechnung steht, wenn kein Urlaub mehr vorhanden ist, gibt es für den Rest unbezahlten Urlaub.
Liegt Ihnen die Lohnnachweiskarte des Mitarbeiters vor?
Vielleicht hatte er darauf ja noch Urlaub aus dem Vorjahr....🤔
LG
Regi