Hallo Allerseits,
soeben teilte ein Mandant mit, dass die in der Institutionsverwaltung befindliche Bankverbindung der Commerzbank DE08 1204 0000 0030 0129 00 seit 01/2019 nicht mehr gültig sei (lt. Auskunft der KKH).
Die Institutionsverwaltung wird bei uns täglich aktualisiert.
Woran mag es liegen, dass die angeblich ungültige Bankverbindung noch an erster Position zur Auswahl steht?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Daten in der IV stammen m.W. direkt von den SV-Trägern und werden von DATEV 1:1 in die IV übernommen.
Wenn also dort in der Ausgangsdatei eine falsche Bank o.ä. drin steht, dann wird dies - leider - auch automatisch in die IV eingespielt.
Das Problem taucht immer wieder mal auf, ist lästig, aber m.E. auch kaum zu verhindern.
Zumindest mit den Banken der Krankenkassen haben wir insofern keine Probleme, als bei uns flächendeckend der Lastschrifteinzug praktiziert wird.
Ein großes Dankeschön für die schnelle Antwort.
Leider verhält sich der eine oder andere Mandant hinsichtlich Lastschrifteinzug etwas störrisch.
Dann werde ich mal Kontakt mit der KKH aufnehmen - vielleicht finde ich ein offenes Ohr.
Nochmals DANKESCHÖN 🙂
Moin,
bei uns in der Institutionsverwaltung ist die angegebene Bankverbindung der KKH nicht vorhanden.
Ist dies bei Ihnen eine Bankverbindung aus dem RZ oder ist diese manuell in der IV eingepflegt?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ah, dankeschön, darin liegt der Casus Knacktus. Diese Bankverbindung scheint tatsächlich eine übertragene Altlast zu sein. Nächstes Mal werde ich das Fenster so weit vergrößern, dass ich alles sehe 😞
Vielen Dank noch einmal für die Hilfe und ein schönes WE allerseits!