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LuG: Verbraucherinsolvenz - abgezogene Beträge erstattet, da vorzeitig beendet

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letzte Antwort am 10.09.2021 10:19:49 von Gökhan_Aras
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SuseV
Einsteiger
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Hallo an alle, 

 

unser Mitarbeiter hatte eine Verbraucherinsolvenz die auch im letzten Monat einen Pfändungsbetrag abgezogen hat, die dann an den Anwalt gezahlt wurden. Jetzt hat uns der Anwalt aber informiert, dass die Insolvenz vorzeitig beendet ist (1 Jahr früher als geplant) und sie uns den letzten Betrag zurückzahlt. Diesen würden wir auch gern an den Mitarbeiter wieder auszahlen. Wenn ich die Insolvenz im Juli enden lassen, folgt für August aber keine Rückrechnung. 

 

Im Dokument https://apps.datev.de/help-center/documents/1020619 steht dazu: 

"Bereits abgeführte Beträge an einen Gläubiger werden nicht mehr erstattet, da in der Regel die Zahlungen bereits erfolgt sind. Wenn ein Pfändungsbeschluss durch eine Nachberechnung überzahlt wird, können Sie im Abrechnungsmonat den Betrag mit der gleichen Nettobe-/Abzugsnummer in den Bewegungsdaten erfassen, die auf der Abrechnung des Vormonats ausgewiesen ist. Der so gebuchte Betrag wird dem Arbeitnehmer ausgezahlt, und der Pfändungsrest wird entsprechend korrigiert."

 

Ich habe versucht die Pfändungslohnart in den Bewegungsdaten einzutragen, Datev lässt mich aber nicht. Wenn ich aber eine andere Lohnart nehme um ihm den Betrag wenigstens wieder auszuzahlen, werden dann natürlich die Pfändungswerte nicht korrigiert.

Gibt es hier eine andere Lösung um ihm das Geld auszuzahlen und die Pfändungswerte richtig zu haben? 

 

Danke schonmal! 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,


bitte wenden Sie sich mit Ihrem Sachverhalt direkt über die üblichen Servicekanäle an uns.


Gerne prüfen wir Ihen Sachverhalt individuell und beraten Sie im persönlichen Kontakt hierzu weiter.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.09.2021 10:19:49 von Gökhan_Aras
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