abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
DATEV wünscht allen
einen guten Rutsch und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr 2026!

LuG - Rückmeldung Steuerklasse 6

2
letzte Antwort am 22.02.2019 15:00:09 von Lara_Hien
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
kfry
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
820 Mal angesehen

Hallo,

bei uns ist folgendes Problem aufgetreten. Ein Mitarbeiter hat im August 2018 angefangen zu arbeiten. Der ELSTAM-Abruf hat Steuerklasse 1 ergeben. Im Januar wurde und rückwirkend ab Oktober die Steuerklasse 6 gemeldet, weil ein anderer AG unseren MA bei sich als Haupt-AG angemeldet hat. Soweit konnte ich alles nachvollziehen. Aber: Der andere AG hat den MA nur für einen Tag im Oktober abgerechnet und gleich wieder abgemeldet. Das ist bereits am 23.10. erfolgt. Ich habe die Abmeldebestätigung dieses AG bekommen. Warum wird uns jetzt nicht die Steuerklasse 1 zurückgemeldet? Der MA hat versichert, keine weiteren Beschäftigungen zu haben. Oder müssen wir irgendetwas anstoßen???

Vielen Dank schon mal!

kf

0 Kudos
Tags (1)
sue
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
600 Mal angesehen

Hallo,

melden Sie den Mitarbeiter zum 24.10.18 bei Elstam ab und warten einen Tag, ob das funktioniert hat. Dann melden Sie ihn zum 25.10.18 wieder an. So funktioniert das dem Grunde nach, ich weiß nur nicht, ob der Zeitpunkt jetzt schon zu lange her ist (es gibt dort zeitliche Grenzen).

viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
600 Mal angesehen

Hallo kf,

bei Ihrem Mandanten gibt es einen Mitarbeiter für den die Steuerklasse 6 zurückgemeldet worden ist.

Wie bereits von sue erwähnt wurde, gilt es den Mitarbeiter für ELSTAM abzumelden und zum Folgetag wieder anzumelden.

Als Beispiel: Sie melden den Mitarbeiter auf Mitarbeiterebene unter Abrechnung | Elektronsiche Lohnsteuerkarte zum 23.10.2018 ab und melden ihn am Folgetag über Abrechnung | Elektronische Lohnsteuerkarte zum 24.10.2018 an.

Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen für das Vorjahr nur noch bis Ende Februar möglich sind.

Anmeldungen für das Vorjahr, die nach dem 01.03. des Folgejahres erstellt werden, können von der Finanzverwaltung nicht mehr verarbeitet werden. Dies gilt sowohl für fehlende als auch für fehlerhafte Anmeldungen, die nicht mehr rechtzeitig korrigiert wurden.

Die Anmeldung zur ELStAM wird in diesem Fall bei der Abrechnung automatisch zum 01.01. des aktuellen Jahres erstellt.  Diese Information finden Sie unter Punkt 3.1 im  Infodokument Elektronsiche Lohnsteuerkarte.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG"

2
letzte Antwort am 22.02.2019 15:00:09 von Lara_Hien
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage