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LuG: Programmfehler bei SV-Meldung

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letzte Antwort am 27.06.2024 14:30:44 von patricia
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patricia
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
186 Mal angesehen

Hallo in die Runde,

 

ich habe bei einem Mitarbeiter einen Krankenkassenwechsel gehabt. Die Info kam kurz nach der Abrechnung. Also habe ich die neue Krankenkasse eingetragen:

 

patricia_0-1718697547401.png

 

Über Abrechnung - DEÜV-Meldung habe ich dann die Meldung rausgeschickt. Dabei ist bei der neuen Anmeldung die falsche Betriebsnummer für die Krankenkasse angegeben:

 

1) Abmeldung (korrekte Meldung mit Betriebsnr. alte Krankenkasse):

 

patricia_1-1718697680540.png

 

2) Anmeldung (falsche Betriebsnr. (die von der alten Krankenkasse s.o.) aber richtiger Name der Krankenkasse, an die die Meldung gehen sollte):

 

patricia_2-1718698582484.png

 

Mit der neuen Abrechnung kommt jetzt nochmal eine geänderte Meldung aber das ist natürlich unschön mit falschen Meldungen. Bitte einmal prüfen woran das lag und ich hoffe, dass das nicht häufiger vorkommt. Solche Daten gleiche ich ehrlich gesagt nicht nochmal ab. 

 

LG

Patricia

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
130 Mal angesehen

Hallo Patricia,


hierbei handelt es sich nicht um einen Programmfehler.


Der Programmpunkt Abrechnung | DEÜV-Meldungen… ist ein eigenständiger Abrechnungspunkt. Dabei wird keine Lohnabrechnung erstellt. Dieser Programmpunkt geht auf die Prüfung der Krankenkassenbetriebsnummer, für die ein abgerechnetes Lohnkonto existiert und erstellt damit DEÜV-Meldungen für diese abgerechnete Betriebsnummer der (ursprünglichen) Krankenkasse.


Im Umkehrschluss wird die DEÜV-Meldung nicht für die Betriebsnummer der neuen Krankenkasse erstellt, da diese noch nicht abgerechnet wurde und es daher noch kein Lohnkonto gibt.


Für die Bezeichnung der Krankenkasse geht der Programmpunkt auf die Oberflächenprüfung.


Daher wird auf der DEÜV-Meldung mit Abgabegrund "11" sowohl die Betriebsnummer der ursprünglichen Krankenkasse als auch die Bezeichnung der neuen Krankenkasse ausgewiesen.


Mit der Lohnabrechnung wird die DEÜV-Meldung automatisch korrigiert.


Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1027182 - DEÜV-Meldung wird mit falscher Krankenkassen-Betriebsnummer erstellt.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
patricia
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
93 Mal angesehen

Hallo Astrid Preuß,

 

wirklich zufriedenstellend ist diese Antwort leider nicht. Wenn ich eine SV-Meldung vor der ersten Abrechnung machen will, greift das Programm ja auch auf die richtigen Daten zu - also die in den Mitarbeiter-Stammdaten. Dann erschließt sich mir nicht wieso das bei Krankenkassenänderungen nicht der Fall ist. Auch erschließt sich mir die "Logik" dahinter nicht, wenn er zwar die neue Krankenkasse als Name hinterlegt aber die Betriebsnummer nicht. Warum wird hier quasi bewusst vom Programm auf alte Daten zugegriffen? 

 

Ich hatte in diesem Fall kurz nach der letzten Abrechnung die Information erhalten, dass sich die Krankenkasse geändert hatte. Entsprechend wollte ich bewusst weder nochmal zurücksetzen noch bereits den folgenden Monat abrechnen. Dafür dachte ich sind gerade solche Funktionen in eurem Programm gedacht, oder nicht? 

 

Beste Grüße

Patricia

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letzte Antwort am 27.06.2024 14:30:44 von patricia
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